Keine Kategorie „Digitale Gewalt“ in Kriminalstatistik
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(hib/AHE) Die Kategorie „Digitale Gewalt“ wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht verwendet. Das geht aus der Antwort (20/9543) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/9170) der zwischenzeitlich aufgelösten Fraktion Die Linke hervor.
Es handele sich um einen rechtlich bisher nicht definierten Fachbegriff, unter dem verschiedene Formen von Angriffen auf Personen und Personengruppen, insbesondere durch Herabsetzungen, Rufschädigung, Nötigung, Erpressung, Bedrohung und soziale Ausgrenzung verstanden werden, die im digitalen Raum, also insbesondere auf Online-Portalen und sozialen Plattformen, über Messengerdienste oder auch über E-Mail-Dienste begangen werden. Zahlreiche Phänomene digitaler Gewalt würden nur näherungsweise und nicht explizit in der Polizeilichen Kriminalstatistik abgebildet.
Die Fragesteller hatten sich unter anderem nach einer Definition „digitaler Gewalt“ erkundigt und nach Phänomenen wie Hassrede im Internet, digitales Stalking, bildbasierte sexualisierte Gewalt, heimliche Bild- oder Video-Aufnahmen mithilfe versteckter Kameras, damit verbundene Erpressung sowie sogenannte Deepfakes und Identitätsdiebstahl.
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