Haushalt 2024: „Hate Aid“ wird weiter gefördert
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(hib/SCR) Die gemeinnützige Organisation „Hate Aid“ soll 2024 weiter aus dem Bundeshaushalt gefördert werden. Der Haushaltsausschuss beschloss am Mittwoch im Rahmen der Beratungen des Einzelplans des Bundesministeriums der Justiz (BMJ), für das kommende Jahr einen Zuschuss von 600.000 Euro für „Hate Aid“ im Etat einzustellen. Damit soll laut Begründung des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP das Projekt „Digitale Gewalt in einem volatilen Bereich“ unterstützt werden. Ferner soll die Arbeit der Organisation weiter digitalisiert werden. Im ursprünglichen Entwurf war keine Förderung von „Hate Aid“ vorgesehen. Im laufenden Jahr ist im Haushalt eine Förderung von 497.000 Euro eingestellt. Auch diese Förderung geht auf einen Beschluss des Haushaltsausschusses zurück.
Den um diverse Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen ergänzten Einzelplanentwurf nahm der Ausschuss nach Aussprache mit Bundesminister Marco Buschmann (FDP) mit Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke an.
Auch den Zuschuss an die Stiftung Datenschutz erhöhte der Ausschuss, und zwar um 110.000 Euro auf 1,11 Millionen Euro. Damit solle die Arbeit der Stiftung als „unabhängige Diskussionsplattform und Informationsplattform zum Thema Datenrecht und Datenpolitik“ gestärkt werden, begründeten die Koalitionsfraktionen ihren Änderungsantrag. Zur Unterstützung der Arbeit des inzwischen im BMJ angesiedelten Nationalen Normenkontrollrates sollen ferner zusätzliche 210.000 Euro für Sachmittel zur Verfügung gestellt werden. Für die Gegenfinanzierung ihrer Änderungen nahmen die Koalitionsfraktionen zum einen Kürzungen in einem Titel zur Verwaltungskostenerstattung an die Länder vor, zum anderen erhöhten sie die Globale Minderausgabe.
Keinen Erfolg hatten die Oppositionsfraktionen mit ihren Änderungsanträgen. Die CDU/CSU-Fraktion hatte unter anderem wie im Vorjahr eine weitere Förderung des Instituts für Ostrecht in Höhe von 200.000 Euro gefordert. Zudem sprach sich die Fraktion dafür aus, die Förderung des Anne Frank Zentrums in Höhe von zwei Millionen Euro fortzusetzen. Damit solle Schülerinnen und Schülern weiterhin die Teilnahme am Anne-Frank-Tag ermöglicht werden, führte die Fraktion aus.
Die Fraktion Die Linke hatte gefordert, allgemein die Kürzungen der Zuschüsse für überregionale Fördermaßnahmen zurückzunehmen und den Ansatz von geplanten 264.000 Euro auf 2,5 Millionen Euro zu erhöhen. Im laufenden Jahr werden aus diesem Titel die Zuschüsse unter anderem für „Hate Aid“, das Anne Frank Zentrum und die Amadeu Antonio Stiftung finanziert. Vor allem diese drei Empfänger müssten weiter „auf einem hohen Niveau“ gefördert werden, verlangte die Fraktion.
Die AfD-Fraktion hatte hingegen die Kürzungen von weiteren Zuschüssen an Organisationen aus anderen Titeln gefordert. Unter anderem sprach sie sich dafür aus, auf die Anschubfinanzierung des „International Sustainability Standards Board“ in Höhe von 750.000 Euro zu verzichten. Wie im Vorjahr sprach sie sich zudem dafür aus, den Zuschuss an die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld in Höhe von 706.000 Euro komplett zu streichen. Unter anderem führte die Fraktion zur Begründung an, das „der AfD bis heute das demokratische Mitwirkungsrecht im Kuratorium der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld verwehrt [wurde], was dazu führt, dass die Arbeit der Stiftung zusätzlich delegitimiert wird“.
Im Etat des Bundesministeriums der Justiz des Regierungsentwurfes (Einzelplan 07, 20/7800) sind für 2024 Ausgaben in Höhe von 1,03 Milliarden Euro vorgesehen (2023: 1,01 Milliarden Euro). Größter Ausgabeposten sind die Personalausgaben mit 435,2 Millionen Euro. Als Planstellen und Stellen sind wie in diesem Jahr 6.312 ausgewiesen.
Weitere Änderungen an dem Einzelplan sind noch in der Bereinigungssitzung möglich. Dann werden auch die Stellenpläne aufgerufen.
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