11.07.2018

Präventionspolitik (8)

Weitere News
zu dem Thema

Aktuelles aus dem Bundestag:

  • Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages

  • Evidenzbasierte Rechtspolitik (hib 489/2018)
    Die zentrale Aufgabe der Rechtspolitik der Bundesrepublik ist die Sicherung und Fortentwicklung des Rechtsstaates, und dafür wird externer Sachverstand hinzugezogen, soweit dies erforderlich ist. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/3082) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2662). Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, warum die Bundesregierung Rechts- und Verbraucherschutzpolitik nicht konsequent evidenzbasiert verfolgt, sondern nur in Ansätzen. Darauf hätten auch der Deutsche Anwaltverein und der Deutsche Richterbund hingewiesen. Die Abgeordneten fragten ferner nach dem Umfang der eingeholten, nach aktuellen wissenschaftlichen Methoden erarbeiteten Statistiken und Gutachten und wollten wissen, welche Mittel dafür eingesetzt wurden. In der Antwort wird eine Reihe von Studien und Arbeiten aufgelistet, die in jüngster Zeit zur Vorbereitung und Begleitung rechtspolitischer Reformvorhaben entstanden sind. Zum ebenfalls in der Anfrage thematisierten unbefriedigten Rechtsbedarf wollten die Fragesteller wissen, ob die Bundesregierung Erkenntnisse habe, warum sich die Eingangszahlen bei Zivilgerichten seit Jahren rückläufig entwickeln. In der Antwort heißt es, die Bundesregierung beobachte die Entwicklung sehr genau. Dafür kämen verschiedene Ursachen in Betracht. Belastbare Erkenntnisse lägen derzeit jedoch noch nicht vor. Das Justizministerium erwäge in dieser Legislaturperiode eine wissenschaftliche Untersuchung dazu.

  • Sexuelle Gewalt bei Hilfseinsätzen (hib 462/2018)
    Die Bundesregierung hat nach eigenem Bekunden Vorfälle sexualisierter Gewalt bei humanitären Einsätzen und in der Entwicklungszusammenarbeit zum Anlass genommen, die bestehenden Standards und Mechanismen ihrer Partnerorganisationen, darunter auch Nichtregierungsorganisationen, zum Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zu überprüfen. Wie sie in der Antwort (19/2546) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2053) schreibt, seien Partnerorganisationen aufgefordert worden, eventuelle Schutzlücken zu schließen und ihre Mechanismen anerkannten Standards anzupassen. "Dazu gehören Regelungen zur Prävention, Aufdeckung und Aufarbeitung sexuellen Fehlverhaltens sowie entsprechende Vorschriften für lokale Partnerorganisationen." Die Bundesregierung begleite diesen Prozess und stimme sich dabei auch mit anderen Gebern ab.

  • Straftaten an Bahnhöfen (hib 341/2018)
    Um Straftaten an Bahnhöfen geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/2146) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/1937). Darin erkundigte sich die Fraktion danach, wie nach Kenntnis der Bundesregierung "die Situation registrierter Straftaten seit 2010 an den Bahnhöfen (Tatörtlichkeit Bahnhof) der Kategorie 1 des Kategorisierungssystem der DB Station & Service von 2011 in Deutschland" aussieht und wie hoch jeweils der Anteil nicht-deutscher Tatverdächtiger war. Wie die Bundesregierung dazu erläutert, ordnet die DB Station & Service AG Bahnhöfe sieben verschiedenen Kategorien zu. Bei Bahnhöfen der Kategorie eins handele es sich um 21 wichtige Verkehrsstationen in 15 Städten, die über eine große sowie leistungsstarke Infrastruktur verfügen und stark frequentiert sind. Zugleich verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort darauf, dass sich ihre nachfolgenden Angaben "lediglich auf die bundespolizeilichen Feststellungen einschließlich der festgestellten aufenthaltsrechtlichen Verstöße" in den 15 Kommunen beziehen, in denen sich die 21 Bahnhöfe der Kategorie eins befinden. Diesen Angaben zufolge pendelte in den Jahren 2010 bis 2017 die Zahl der jährlich erfassten Fälle etwa in Duisburg zwischen 734 im Jahr 2011 und 332 im Jahr 2013 und in Berlin zwischen 4.600 im Jahr 2010 und 7.904 im Jahr 2016. Der geringste Anteil nicht-deutscher Tatverdächtiger wurde laut Vorlage im genannten Zeitraum mit 17,0 Prozent im Jahr 2013 in Leipzig verzeichnet und der höchste Anteil mit 94,3 Prozent im Jahr 2015 in Frankfurt am Main.

  • Expertenstreit über Cannabis (hib 465/2018)
    Eine mögliche Legalisierung und kontrollierte Abgabe von Cannabis ist unter Experten weiter heftig umstritten. Das zeigte sich bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch in Berlin, in der es um Anträge der Fraktionen von FDP und Die Linke sowie um einen Cannabis-Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ging. Die FDP-Fraktion schlägt in ihrem Antrag (19/515) vor, Modellprojekte für den freien Cannabiskonsum zu ermöglichen. Das Ziel müsse sein, die Verbreitung von Cannabis zu kontrollieren und den Gesundheits- und Jugendschutz in der Bevölkerung zu verbessern. Die Linke fordert in ihrem Antrag (19/832), von einer strafrechtlichen Verfolgung bei Volljährigen abzusehen, wenn es um bis zu 15 Gramm getrocknete Teile der Cannabispflanze oder äquivalente Mengen anderer Cannabiserzeugnisse oder bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum gehe. Zudem wäre eine staatlich kontrollierte Abgabe denkbar. Die Grünen zielen mit ihrem Gesetzentwurf (19/819) darauf ab, Cannabis aus den strafrechtlichen Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) zu lösen. Stattdessen sollte ein kontrollierter legaler Markt für Cannabis eröffnet werden mit einer staatlich regulierten Handelskette. Der Verkauf an Minderjährige wäre verboten, eine Cannabissteuer würde eingeführt. Der Wirtschaftswissenschaftler Justus Haucap argumentierte, mit der Freigabe von Cannabis könnte dem organisierten Verbrechen die Kontrolle über den Markt wirksam entzogen werden. So ließen sich Nutzer besser schützen, denn Cannabis sei heute auch für Jugendliche problemlos zu bekommen. Drogendealer hätten kein Interesse, Qualität zu verkaufen. Vielmehr würden den Drogen oft extrem schädigende zusätzliche Substanzen beigemischt. Zudem wollten die Dealer ihren Kunden tendenziell härtere Drogen verkaufen, weil dies den Profit steigere. Dies könne dazu führen, dass Konsumenten zu anderen Drogen verleitet würden. Positive Nebeneffekte einer Freigabe wären Steuereinnahmen und Arbeitsplätze. Der Suchtforscher Rainer Thomasius erklärte hingegen, das Mehrsäulen-Konzept aus Prävention und Ausstiegshilfen habe sich bewährt. Deutschland verfolge im europäischen Vergleich einen erfolgreichen cannabispolitischen Kurs. Bei einer Legalisierung kämen auf die Gesellschaft enorme Belastungen zu durch konsumbedingte Notfallbehandlungen, Verkehrsunfälle und Suizide. Auch der Schwarzmarkt würde fortbestehen. Zudem wären bei einer Freigabe der Droge vor allem Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien gefährdet, weil sie besonders leicht verführbar und suchtgefährdet seien. Der Rechtsexperte Lorenz Böllinger wandte ein, Cannabis sei heute leichter, in größeren Mengen und billiger zu haben als früher. Der "Krieg gegen Drogen" sei gescheitert. Abschreckung und Prävention funktionierten nicht. Es sei somit ein Mythos, wonach das Betäubungsmittelgesetz die Volksgesundheit schütze. Vielmehr erzeuge das Gesetz erst den profitträchtigen Schwarzmarkt. Die Folge sei eine Kriminalisierung auch von Nichtkriminellen. Hinzu kämen Kosten in Milliardenhöhe für die Strafverfolgung. Er forderte, die gesetzgeberische und verfassungsrechtliche Legitimation des BtMG zu prüfen. Der Sachverständige Uwe Wicha, Leiter einer Klinik für Drogenrehabilitation, machte in der Anhörung anhand des Beispiels Alkohol deutlich, was eine Freigabe von Cannabis bewirken würde. Beim Alkohol könne auch nicht von einem kontrollierten Markt und einer sinnvollen Prävention gesprochen werden. Jugendliche sähen in Alkohol schon deswegen kein Problem, weil er legal sei. Das werde bei Cannabis genauso sein. Auch ein Sprecher der Bundesärztekammer (BÄK) warnte vor der Verharmlosung dieses "hochkomplexen und hochproblematischen Stoffes", der in immer höherer THC-Konzentration verfügbar sei. Bei einer Freigabe würde es außerdem zu einer riskanten Vermischung des illegalen und legalen Marktes kommen. Psychiater sehen in Cannabis eine problematische Droge, deren Auswirkungen auf die Psyche noch nicht vollständig erforscht sind. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) verwies auch auf Wechselbeziehungen zwischen dem Cannabiskonsum und der Abhängigkeit von anderen Drogen wie Alkohol, Amphetaminen, Kokain und Nikotin.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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