23.05.2019

Präventionspolitik (38)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (WD)
    Aktueller Begriff: 70 Jahre Grundgesetz
  • Rechtsextremistische Hooligangruppen
    Das Bundeskriminalamt (BKA) kann laut Bundesregierung keine grundlegende Aussage über Verbindungen von Hooligan- und Ultragruppierungen in den Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) tätigen. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/9616) auf eine Kleine Anfrage der FDP (19/9007) hervor. In der Antwort heißt es weiter: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sei nicht für die Beobachtung der Hooligan- und Ultra-Szene als solcher, sondern nur für die Beobachtung der extremistischen oder extremistisch beeinflussten Teile derselben zuständig. "Im Rahmen dieser Zuständigkeit sind keine Hooligan- oder Ultragruppierungen bekannt geworden, die ihren Zwecken oder ihrer Tätigkeit nach auf die Begehung extremistisch motivierter Straftaten ausgerichtet sind", schreibt die Regierung. Gleichwohl seien Angehörige einzelner Hooligan- und Ultra-Gruppierungen in der Vergangenheit bei Fußballspielen mit rechtsextremistischen Propagandadelikten aufgefallen. Weiterhin verfüge eine nicht unerhebliche Zahl von Hooligan- und Ultra-Gruppierungen über Mitglieder, die bereits anderweitig mit rechtsextremistisch motivierten Straftaten aufgefallen sind. Für eine niedrige zweistellige Zahl von lokal verankerten Hooligan- und Ultra-Gruppierungen liegen laut Bundesregierung bei den jeweils örtlich zuständigen Landesbehörden für Verfassungsschutz tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass sie als Gruppe rechtsextremistische Ziele verfolgen beziehungsweise zumindest aufgrund der Zahl ihrer rechtsextremistischen Mitglieder als rechtsextremistisch beeinflusst einzuordnen sind. Mit Blick auf diese Hooligan- und Ultra-Gruppierungen sei bekannt, "dass sie in aller Regel zumindest über einige Mitglieder verfügen, die bereits durch rechtsextremistisch motivierte Straftaten aufgefallen sind". Darüber hinaus könne ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass auch ein Teil der Hooligan- und Ultra-Gruppierungen, die von den Verfassungsschutzbehörden mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen nicht als Bestrebung beobachtet werden können, über Mitglieder verfügen, die schon durch rechtsextremistisch motivierte Straftaten aufgefallen sind. Im Bereich des Linksextremismus liegen dem BfV der Antwort zufolge einzelne Randerkenntnisse zu personellen Überschneidungen von Linksextremisten und Ultragruppierungen vor. Eine genaue Erfassung erfolge aufgrund des Beobachtungsauftrages des BfV jedoch nicht, da es sich lediglich um punktuelle personelle Überschneidungen handelt. Nach Erkenntnis des BfV würden sich diese lediglich aus den jeweiligen Interessen an Politik beziehungsweise an Fußball ergeben. "Eine strukturelle Verquickung ist dem BfV nicht bekannt", heißt es in der Vorlage.

  • Ärzte sollen Opioidabhängigen helfen
    Die Bundesregierung setzt darauf, dass sich möglichst viele suchtmedizinisch qualifizierte Ärzte an der reformierten Substitutionsbehandlung von Opioidabhängigen beteiligen. Mit der 2017 beschlossenen Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) sei das Ziel verknüpft gewesen, die Regelungen zur Substitutionstherapie an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfordernisse anzupassen, heißt es in der Antwort (19/9846) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/9066) der Grünen-Fraktion. Ob die Ziele der Verordnung erreicht werden konnten, werde evaluiert. Die Ergebnisse würden im Frühjahr 2022 erwartet.

  • Überblick über Terrorismusverfahren
    Einen Überblick über Straf- und Ermittlungsverfahren nach den Paragrafen 129, 129a und 129b des Strafgesetzbuchs sowie sonstige Terrorismusverfahren im Jahr 2018 gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9773) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (19/8732), in der die entsprechenden Daten abgefragt werden. Hintergrund ist den Fragestellern zufolge, dass Strafverteidigervereinigungen, Menschen- und Bürgerrechtsgruppen seit Jahren die ersatzlose Streichung dieser Strafparagrafen forderten, die schon lange umstritten seien. Wie es in der Antwort bezüglich der Ermittlungsverfahren unter anderem heißt, gibt die Bundesregierung zu 2018 neu eingeleiteten und noch verdeckt geführten Ermittlungsverfahren keine Auskünfte. Die Antwort beziehe sich daher nur auf offen geführte Verfahren. Nach konkreter Abwägung der betroffenen Belange trete hier das Informationsinteresse des Parlaments hinter die berechtigten Geheimhaltungsinteressen zurück. Eine Auskunft hierzu würde konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Aus der Antwort geht unter anderem hervor, dass 2018 keine Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigte aus Vereinigungen im Phänomenbereich Politisch motivierter Kriminalität-links (PMK-links) vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) eingeleitet oder von den Staatsanwaltschaften der Länder übernommen wurden. Vom GBA seien vier Ermittlungsverfahren gegen 30 Beschuldigte aus dem Phänomenbereich Politisch motivierter Kriminalität-rechts (PMK-rechts) eingeleitet oder von den Staatsanwaltschaften der Länder übernommen worden. Keine Angaben könnten zu dem Begriff "PMK-ausländische Ideologie" gemacht werden, da dieser in den Registern des GBA nicht verwendet werde. Vom GBA seien keine Ermittlungsverfahren ohne Zuordnung zu einem Phänomenbereich eingeleitet oder von den Staatsanwaltschaften der Länder übernommen worden. Weitere Fragen betrafen Haftbefehle, Strafverfahren, Anklagen und Verurteilungen in den jeweiligen Bereichen.

  • Zwangs- und Kinderehen in Deutschland
    Angaben zur Zahl der in Deutschland lebenden minderjährigen ausländischen Personen mit dem Familienstand "verheiratet" vor und nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen im Juli 2017 kann die Bundesregierung nicht machen. Rückwirkend könnten valide Daten aus dem Ausländerzentralregister erst ab dem Jahr 2018 ermittelt werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9746) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/9222). Eine entsprechende Tabelle ist der Antwort beigefügt. So waren zum 31. März 2018 306 Personen registriert und zum 31.März 2019 179 Personen. Wie es weiter in der Antwort heißt, ist das behördliche Verfahren zur Altersfeststellung bei unbegleiteten ausländischen Minderjährigen ist in Paragraf 42f des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) geregelt. Gemäß Artikel 30, 83 des Grundgesetzes sei die Ausführung dieser Regelungen Aufgabe der Länder. Im Rahmen der verfassungsmäßig garantierten kommunalen Selbstverwaltung führten die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe das Altersfeststellungsverfahren durch. Statistische Daten zur Anzahl der Fälle lägen der Bundesregierung nicht vor. Auch zur Zahl aufgehobener Kinderehen gebe es keine Erkenntnisse.

  • Rolle digitaler Daten bei Strafverfolgung
    Über eine Initiative der rumänischen EU-Ratspräsidentschaft zu "Novel Actionable Information" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9701) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/9318). Darin erkundigten sich die Abgeordneten, was der Bundesregierung über die "Initiative zur besseren Nutzung ,neuartiger verwertbarer Informationen' (,Novel Actionable Information')" bekannt ist. Wie die Bundesregierung dazu darlegt, ist ihr die Initiative der rumänische Ratspräsidentschaft bekannt, mit der diese "insbesondere die wachsende Bedeutung digitaler Daten für die Strafverfolgung hervorhebt und den Umgang mit ihnen verbessern will, etwa durch einen Erfahrungsaustausch der Strafverfolgungsbehörden und Aus- und Fortbildungsangebote". Weiter führt die Bundesregierung aus, dass sie zu dem Vorhaben bislang noch keine abgestimmte Haltung habe.

  • Zahl gewaltorientierter Rechtsextremisten
    Über das gewaltorientierte Personenpotenzial der Rechtsextremisten berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9624) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9099). Danach ist "die Zahl gewaltorientierter Rechtsextremisten (2017: 12.700) am gesamten Personenpotenzial der Rechtsextremisten (2017: 24.000)" weiterhin sehr hoch. Unter diesen befänden sich auch Rechtsextremisten mit einer Waffenaffinität, "wobei die Waffen teilweise legal und, wie regelmäßige Waffenfunde bei Rechtsextremisten belegen, auch illegal beschafft werden", heißt es in der Antwort weiter. Das Bundesamt für Verfassungsschutz lege einen besonderen Fokus auf Rechtsextremisten mit legalen Waffen, um hier einen Entzug der Waffenerlaubnis zu erreichen.
  • Zahl der Meldungen zur Entfernung
    Die von der "Meldestelle für Internetinhalte" an Internetdienstleister ergangenen "Meldungen zur Entfernung" sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/9623) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/9113). Wie die Bundesregierung darin ausführt, hat ihrer Kenntnis nach die bei Europol eingerichtete Meldestelle von 2015 bis zum 1. März 2019 insgesamt 96.166 Meldungen an Internetdienstleister versandt. Die Meldungen seien an 212 Provider übermittelt worden. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurde den Meldungen zu 84 Prozent entsprochen.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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