26.05.2019

Präventionspolitik (39)

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Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Angriffe auf jüdische Einrichtungen
    Im Zeitraum von Anfang des Jahres 2010 bis April dieses Jahres ist es in Deutschland zu mehr als 500 Angriffen auf jüdische Einrichtungen wie Synagogen und Friedhöfen gekommen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/10054) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/9643) hervor. Wie die Bundesregierung dazu weiter ausführt, wurden im Zeitraum von 2010 bis 2019 (Stand: 25. April 2019) in 76 Fällen Tatverdächtige registriert.

  • Sexualstraftaten im Ausland
    Die Bundesregierung kann zur Zahl der Strafverfahren aufgrund eines Verdachts der Begehung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder die persönliche Freiheit weltweit keine verlässliche Aussage treffen. Wie sie in der Antwort (19/9818) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9097) schreibt, wurden im Jahr 2018 an den Auslandsvertretungen insgesamt 2.733 Haftfälle betreut. "Nicht in allen Fällen erhält die Bundesregierung Kenntnis von der Inhaftierung deutscher Staatsangehöriger oder von dem konkreten Tatvorwurf." Eine Aufschlüsselung der Fälle nach Strafvorwurf weltweit sei nicht möglich. "Dem stünde das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen wegen möglicher Rückschlüsse auf die Person ebenso entgegen wie potenziell negative Auswirkungen auf noch laufende Verfahren."

  • Geförderte Projekte gegen Cybermobbing
    Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat 2018 drei Projekte gefördert, die der Bekämpfung von und zur Sensibilisierung über Cybermobbing unter Kindern und Jugendlichen dienen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9534) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8909) mit. So sei das Initiativbüro "Gutes Aufwachsen mit Medien" zur Sensibilisierung von Fachkräften mit 422.052 Euro gefördert worden, die Initiative "Schau hin! Was dein Kind mit Medien macht!" zur Sensibilisierung von Eltern und Erziehenden mit 519.935 Euro und das Gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für einen zeitgemäßen Jugendschutz im Internet (Jugendschutz.net) mit rund 1,548 Millionen Euro. Darüber hinaus seien die Beratungsangebote "Nummer gegen Kummer" mit 415.806 Euro und "Jugend.support" mit 100.000 Euro gefördert worden.

  • Bekämpfung von sogenannten Gaffern
    Der Bundesrat hat eine Entschließung zur effektiven Bekämpfung von sogenannten Gaffern gefasst. Wie die Länderkammer in einer Unterrichtung (19/10372) mitteilt, fordert sie den Bundestag auf, die Strafbarkeitslücke hinsichtlich des unbefugten Filmens oder Fotografierens von verstorbenen Personen zu schließen und sich unverzüglich mit dem bereits in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf (19/1594) zu befassen. Der Bundesrat fordert des Weiteren die Bundesregierung auf, dieses Gesetzgebungsvorhaben konstruktiv zu begleiten und damit dem Auftrag im Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode gerecht zu werden. Zur Begründung heißt es, seit annähernd einem Jahr liege dem Bundestag der Gesetzentwurf des Bundesrates vor. Maßgebliche Schritte auf dem Weg zu einer abschließenden Behandlung durch den Bundestag seien bisher nicht zu erkennen. Auch die Bundesregierung zeige bisher keine Aktivitäten, um dem Auftrag im Koalitionsvertrag zu entsprechen. Diese Inaktivität sollte zum Anlass genommen werden, auf die Umsetzung des Gesetzentwurfs des Bundesrates zu drängen und damit zu verdeutlichen, dass der Gesetzgeber seinen Beitrag leistet, den mit dem "Gaffen" verbundenen Missständen zu begegnen. In der Unterrichtung stellt der Bundesrat fest, dass es trotz der in den letzten Jahren ergriffenen gesetzgeberischen Maßnahmen bisher nicht gelungen sei, die Missstände, die mit dem "Gaffen" verbunden sind, entscheidend zurückzudrängen.

  • Vier Fälle von Genitalverstümmelung
    In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sind für das Jahr 2018 vier Fälle von weiblicher Genitalverstümmelung erfasst, für 2017 ist kein Fall erfasst. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9468) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8821) mit. Eine Erfassung erfolge nur, wenn der Tatverdächtige in Deutschland gehandelt habe, die Polizei die Ermittlungen abgeschlossen und den Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben habe. Nach Angaben der Bundesregierung ist ihr seit Änderung des Passgesetzes am 24. Juli 2017 kein Fall bekannt, in dem einer Person der pass entzogen wurde, weil der Verdacht bestand, dass eine Ausreise dem Zweck der weiblichen Genitalverstümmelung im Ausland dient.

  • Modernisierung des Strafverfahrens
    Die Bundesregierung hat eine Unterrichtung über Eckpunkte zur Modernisierung des Strafverfahrens vorgelegt (19/10388). Diese betreffen die Bündelung der Nebenklagevertretung (neu zu schaffender Paragraf 397b Strafprozessordnung (StPO)), die Ausweitung der Nebenklageberechtigung auf alle Vergewaltigungstatbestände (Änderung des Paragrafen 397a Absatz 1 Nummer 1 StPO), die Vereinfachung des Befangenheitsrechts (Neufassung des Paragrafen 29 StPO), die Vorabentscheidungsverfahren für Besetzungsrügen (Änderung der Paragrafen 222b, 338 Absatz 1 StPO), die Harmonisierung der Unterbrechungsfristen mit Mutterschutz und Elternzeit (Anpassung des Paragrafen 229 StPO), die Erweiterung der DNA-Analyse (Änderung des Paragrafen 81e Absatz 2 StPO), die Bekämpfung des Einbruchdiebstahls (Änderung des Paragrafen 100a Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe j StPO), die Qualitätsstandards für Gerichtsdolmetscher (Änderung des Paragrafen 189 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sowie Schaffung eines Gerichtsdolmetschergesetzes), die Gesichtsverhüllung vor Gericht (Änderung des Paragrafen 176 GVG, der Paragrafen 68 und 110b StPO und des Paragrafen 10 des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes), die Informationsbefugnis für Bewährungshilfe/Führungsaufsicht (Ergänzung des Paragrafen 481 Absatz 1 Satz 3 StPO um die Führungsaufsichtsstellen und Streichung des Wortes "dringend" vor "Gefahr") sowie die Bild-Ton-Aufzeichnung einer richterlichen Vernehmung (Änderung des Paragrafen 58a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und des Paragrafen 255a Absatz 2 StPO).

  • Tätigkeitsbericht zum Datenschutz
    Als Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) liegt der "Tätigkeitsbericht 2017 und 2018" (19/9800) vor. Darin wirbt der Bundesbeauftragte Ulrich Kelber für weitere Verbesserungen beim Datenschutz in Deutschland. So werde ein umfassendes Gesetz zum Schutz der Daten von Beschäftigten sowie von Bewerben gebraucht. Außerdem benötige seine Behörde "Sanktionsmöglichkeiten bei der Datenschutzaufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen (Bußgelder) und die Sicherheitsbehörden (Anordnungen)". Zu den in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen zählt auch eine Überarbeitung der Strafprozessordnung. Insbesondere seien die Erhebung und Nutzung von Daten, die von V-Leuten aus polizeilichen oder nachrichtendienstlichen Zusammenhängen ermittelt wurden, im Strafprozess nicht normenklar geregelt. Ebenso wird "dringend" geraten, "die E-Privacy-Verordnung schnellstmöglich zu verabschieden". Dem Gesetzgeber wird "angesichts des festgestellten geringen Nutzwerts von Antiterrordatei und Rechtsextremismus-Datei" empfohlen, diese abzuschaffen. Ferner sollten der Vorlage zufolge die Jobcenter "ausreichend personell ausgestattet werden, um ihre Datenschutzbeauftragten von anderen Aufgaben freizustellen". Zudem umfassen die Empfehlungen unter anderem den an die öffentlichen Stellen des Bundes gerichteten Rat, "die Erforderlichkeit des Einsatzes Sozialer Medien kritisch zu hinterfragen".

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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