25.06.2019

Präventionspolitik (44)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Bundestag:

  • Maßnahmen für frühkindliche Bildung
    (hib/JOH) Frühkindliche Bildung leistet nach Ansicht der Bundesregierung einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung von Kindern, ihren späteren Schulerfolg und den Abbau von Ungleichheiten. Sowohl im Rahmen der Konsultationen für die globale Bildungsagenda und Ziel 4 der Agenda 2030 als auch über multilaterale Bildungsinstitutionen wie die Globale Bildungspartnerschaft werde sie sich daher weiterhin für die Förderung und Themenentwicklung rund um frühkindliche Bildung einsetzen, sie in einer Antwort (19/10569) auf eine Kleine Anfrage (19/10239) der FDP-Fraktion. Die Schwerpunkte der bilateralen Zusammenarbeit orientierten sich an den Bedarfen und Wünschen der Partnerländer, führt sie weiter aus. Dabei stünden meist Grundbildung und berufliche Bildung im Vordergrund. Maßnahmen der frühkindlichen Bildung seien häufig Bestandteil der Förderung von Grundbildung, ohne dass diese explizit kenntlich gemacht würden. Darüber hinaus fördere das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung frühkindliche Bildung auch über die multilateralen Instrumente "Global Partnership for Education" (GPE) und "Education Cannot Wait" (ECW) sowie über private beziehungsweise kirchliche Träger.

  • Offene Haftbefehle gegen Rechtsextreme
    (hib/STO) Ende März 2019 haben laut Bundesregierung bundesweit insgesamt 657 offene, also noch nicht vollstreckte Haftbefehle gegen 497 Personen bestanden, die dem politisch rechten Spektrum zuzurechnen sind. 18 Haftbefehlen habe ein politisch motiviertes Gewaltdelikt zugrunde gelegen, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10886) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/9639) ausführt. Dabei handelte es sich den Angaben zufolge überwiegend um Körperverletzungsdelikte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.  90 weitere Haftbefehle bestanden laut Vorlage wegen Straftaten mit politisch rechter Motivation wie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzungen und Beleidigungen. Die übrigen Fälle seien dem Bereich der Allgemeinkriminalität wie etwa Diebstahl, Betrug, Erschleichen von Leistungen oder Verkehrsdelikte zuzuordnen. Offene Haftbefehle wegen einer terroristischen Tat gab es der Bundesregierung zufolge nicht. "In allen Fällen sind polizeiliche Fahndungsmaßnahmen aktiviert worden", heißt es in der Antwort weiter. Hierzu gehöre die Speicherung "in allen nationalen und, soweit die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen dies zulassen, internationalen Fahndungssystemen, sodass jeder Polizeikontakt zur sofortigen Festnahme führen wird". Weitere Fahndungsmaßnahmen würden vor Ort von den zuständigen Länderdienststellen durchgeführt. Vor allem bei Gewaltdelikten werden die gesuchten Personen den Angaben zufolge einer besonderen Prüfung im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum unterzogen. Dies diene der Gewinnung neuer Erkenntnisse für die Fahndungsdienststellen des Bundes und der Länder. Dass "alleine zwischen September 2018 und März 2019 insgesamt 305 Haftbefehle zu Personen, die der politisch rechten Szene zugeordnet werden, vollstreckt wurden", zeigt laut Bundesregierung, "dass die Polizei die Fahndungen mit Nachdruck und erfolgreich durchführt". Das fortlaufende Kriminalitätsgeschehen führe allerdings dazu, dass neue Haftbefehle zu anderen oder sogar den gleichen Personen erneut erstellt und Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen.

  • Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum
    (hib/STO) Die Strukturen des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) sind laut Bundesregierung "funktions- und leistungsfähig". Durch die im GTAZ verankerten festen Strukturen in Form einer Polizeilichen Informations- und Analysestelle (Pias) und einer Nachrichtendienstlichen Informations- und Analysestelle (Nias) sowie ihrer funktionalen Verknüpfung durch definierte Arbeitsgruppen würden "die behördenübergreifende Kooperation, eine anlassbezogene Abstimmung beziehungsweise Anregung von Maßnahmen sowie eine aufgabenbezogene Bündelung der Ressourcen unter Wahrung des Trennungsgebots gewährleistet", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10856) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10379). Unter anderem hätten "zahlreiche verhinderte Anschlagsvorhaben gezeigt, dass sich die Zusammenarbeit von 40 deutschen Sicherheitsbehörden im GTAZ bewährt hat", heißt es in der Vorlage weiter. Zudem würden seit seiner Gründung sowohl die Arbeitsabläufe als auch die organisatorische Aufstellung fortlaufend evaluiert. "Um eine noch verbindlichere Zusammenarbeit zwischen den Bundesbehörden und Landesbehörden im GTAZ weiter zu stärken und fortzuentwickeln, werden derzeit Leitlinien der Zusammenarbeit in den Arbeitsgruppen ,Tägliche Lagebesprechung', ,Operativer Informationsaustausch' und ,Risikomanagement' im GTAZ erarbeitet und abgestimmt", führt die Bundesregierung ferner aus.

  • Unterbringung von Menschenhandelsopfern
    (hib/STO) Der Verbleib von Opfern von Menschenhandel nach Einleitung eines Ermittlungs- beziehungsweise Strafverfahrens ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/10903) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10266). Danach liegt die Schaffung, Finanzierung und Ausgestaltung von Unterbringungsmöglichkeiten in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer und Kommunen und sieht in der Praxis sehr unterschiedlich aus. Wenn Opfer von Menschenhandel Strafanzeige stellen, übernimmt den Angaben zufolge die Polizei den operativen Opferschutz. Die geschützte Unterbringung hingegen erfolge in der Regel durch die Fachberatungsstellen. Wenn es die Sicherheit erfordere, könne auch die Unterbringung der Betroffenen in einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland organisiert werden. Die Unterbringung erfolge anonym und zumeist in Schutzeinrichtungen oder Frauenhäusern. Die Fachberatungsstellen unternehmen laut Vorlage auch weitere Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Auskunftssperren.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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