Präventionspolitik (47)
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zu dem Thema
Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:
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Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat nach zahlreichen Expertengesprächen einstimmig die Stellungnahme „Kindeswohl und digitalisierte Gesellschaft: Chancen wahrnehmen – Risiken bannen“ verabschiedet. Bund und Länder sollen unter anderem dafür sorgen, dass Medienanbieter einheitliche Kinderschutzstandards verpflichtend einhalten, dass Missbrauchsdarstellungen den Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden und dass die Erforschung des technischen Jugendschutzes ausgebaut wird. Außerdem soll die Strafverfolgung verbessert werden. Die Kinderkommission empfiehlt auch dringend eine bessere Beratung von Eltern und pädagogischen Fachkräften über den Umgang mit digitalen Medien; den Ländern wird empfohlen, abgestufte Bildungskonzepte mit dem Ziel der Medienmündigkeit zu entwickeln, ohne auf die klassischen Schulfächer zu verzichten.
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Zugriff auf Daten von vernetzten Geräten
(hib/STO) Rechtsgrundlagen für einen Zugriff auf die Daten von vernetzten Geräten durch die Strafverfolgungsbehörden sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/11478) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11133). Wie die Bundesregierung darin schreibt, stehen in der Strafprozessordnung (StPO) bereits geeignete Rechtsgrundlagen für den Zugriff auf die Daten von vernetzten Geräten zur Verfügung. Paragraf 94 StPO erlaube sowohl die Beschlagnahme von Geräten als auch die Beschlagnahme von Daten. Vernetzte Geräte und die hierauf gespeicherten Daten seien hiervon nicht ausgenommen. Soweit über das vernetzte Gerät Telekommunikation erfolgt, findet der Antwort zufolge Paragraf 100a StPO Anwendung. Eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung könne in diesem Fall nur unter den in diesem Paragrafen geregelten Voraussetzungen erfolgen. Soweit es sich bei dem vernetzten Gerät um ein informationstechnisches System handelt, finden laut Bundesregierung die Bestimmungen von Paragraf 100b StPO Anwendung. Ein Eingriff in das informationstechnische System und die Erhebung von Daten hieraus dürfe nur erfolgen, soweit die dort geregelten Eingriffsvoraussetzungen vorliegen. -
Dialog über psychiatrisches Hilfssystem
(hib/JOH) Die Bundesregierung will in dieser Legislaturperiode einen Dialog zur Weiterentwicklung der Hilfsangebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen durchführen. Daran sollen Vertreter von Fachverbänden einschließlich der Selbsthilfe sowie weitere Experten teilnehmen, schreibt sie in einer Antwort (19/11473) auf eine Kleine Anfrage (19/11058) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Gesundheitsreformgesetze der vergangenen Jahre hätten die Rahmenbedingungen für eine Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung bereits wesentlich verbessert, betont sie. Damit solle der Grundsatz "ambulant vor stationär" in Zukunft noch besser umgesetzt werden. Notwendig sei jedoch eine stärkere Verzahnung und Koordinierung der Hilfsangebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen. -
Nationale Dekade für Alphabetisierung
(hib/ROL) Die Anzahl der Erwachsenen mit einem geringen Kompetenzniveau beim Lesen ist um 2,4 Prozent zurückgegangen. Im Jahr 2010 gab es laut der leo. - Level-One Studie (nachfolgend LEO 2010) 7,5 Millionen gering literalisierte Erwachsene (14,5 Prozent). Im Jahr 2018 lesen und schreiben entsprechend der neuen Level-One Studie (nachfolgend LEO 2018) noch 6,2 Millionen Erwachsene auf einem geringen Kompetenzniveau (12,1 Prozent). Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11506) auf die Kleine Anfrage der FDP (19/10943). Männer stellen mit 58,4 Prozent die Mehrheit der gering literalisierten Erwachsenen dar. Im Jahr 2018 waren 13,9 Prozent aller Männer zwischen 18 und 64 Jahren gering literalisiert; 2010 waren es 17,3 Prozent. Unter der weiblichen Bevölkerung zwischen 18 und 64 Jahren waren 2018 10,2 Prozent gering literalisiert; 2010 betrug der Anteil 11,6 Prozent. Wie bereits die Vorgängerstudie hat auch LEO 2018 bestätigt, dass gering literalisierte Erwachsene vor allem einfache Tätigkeiten ausführen (Hilfstätigkeit, Anlernberufe, ungelernte Tätigkeiten). So sind beispielsweise 46,5 Prozent der Hilfskräfte in der Nahrungsmittelindustrie, 29,5 Prozent des Reinigungspersonals, 29,3 Prozent der Bediener/-innen von Maschinen und 26,9 Prozent der Bau- und Ausbaufachkräfte gering literalisiert. Die LEO-Studie 2018 untersucht den Angaben zufolge darüber hinaus auch Alltagspraktiken und Grundkompetenzen in den folgenden Lebensbereichen: digitale Praktiken, finanzbezogene Praktiken, gesundheitsbezogene Praktiken, politische Praktiken, schriftbezogene Praktiken im Kontext von Arbeit, Familie und Alltag, Lese- und Schreibkompetenzen im Kontext von Weiterbildung sowie im Kontext von Migration und Mehrsprachigkeit. Grundsätzlich reiche die geringe Beteiligung an solchen Weiterbildungsangeboten allein nicht aus, um das Niveau der Grundbildung und Alphabetisierung in der Bevölkerung zu heben, heißt es in er Antwort. Forschung und Praxis zeigten jedoch, dass sich gering literalisierte Personen nur schwer für klassische Kursangebote gewinnen ließen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) lege daher im Rahmen der AlphaDekade einen Schwerpunkt auf die Entwicklung und Erprobung von innovativen Zugangswegen und Angeboten der Alphabetisierung und Grundbildung, die durch Transfer in die Breite getragen werden sollen. Den Rückgang der Zahl gering literalisierter Menschen bewertet die Bundesregierung positiv. Gleichwohl bestehe weiter Handlungsbedarf, um die Zahl von Menschen mit geringen Lese- und Schreibkompetenzen und geringer Grundbildung weiter zu verringern. Bund und Länder würden daher mit weiteren Partnern in der Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung 2016 bis 2026 (AlphaDekade) zusammenwirken und gemeinsam einen strategischen Gesamtansatz zu verfolgen. Zur Messung grundlegender Kompetenzen Erwachsener im internationalen Vergleich beteiligt sich Deutschland an der OECD-Studie PIAAC (Programme for the International Assessment of Adult Competencies). Demnach verfügen im OECD-Durchschnitt 16 Prozent der Erwachsenen über eine niedrige Lesekompetenz, das heißt sie schneiden auf oder unter der untersten Kompetenzstufe I (von insgesamt fünf Kompetenzstufen) ab. In Deutschland liegt dieser Anteil mit 18 Prozent leicht höher.
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