14.12.2019

Präventionspolitik (69)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

 

  • Sozial-Kredit-System in China
    (hib/AHE) Angesichts des frühen Entwicklungsstadiums des Sozial-Kredit-Systems und der undurchsichtigen Prozesse auf chinesischer Seite lassen sich zu vielen Aspekten des geplanten Systems noch keine belastbaren Aussagen treffen. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/14643) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13723) weiter schreibt, sieht sie allerdings potentielle negative Auswirkungen auf die Interessen deutscher und europäischer Unternehmen, politischer Stiftungen und deutscher Staatsbürger. Die Überlegungen auf chinesischer Seite würden mittlerweile weit über ein System zur Erfassung der wirtschaftlichen Bonität von natürlichen und juristischen Personen hinausgehen. Ziel sei nun die Erfassung und Bewertung politischen, sozialen und ökonomischen Wohl- und Fehlverhaltens. Laut einer Studie der EU-Handelskammer Peking von August 2019 sei vorgesehen, dass zahlreiche über Bürger und Unternehmen vorhandenen Daten aus verschiedenen Bereichen an zentraler Stelle gesammelt werden, um diese anschließend mittels nicht offengelegter Algorithmen bewerten zu können. "Damit wäre es möglich, Unternehmen oder Personen für das gezeigte Gesamtverhalten zu belohnen (zum Beispiel Steuervorteile) oder zu bestrafen (zum Beispiel Geldbußen). Schon heute existierten landesweit mehrere, verschieden ausgestaltete Pilotprojekte, mit denen Bürger und Unternehmen bewertet werden. Dabei würden teilweise Maßnahmenkataloge zur Belohnung und Bestrafung bestimmter Verhaltensweisen aufgestellt und angewendet und die wechselseitige Anerkennung der einzelnen Systeme durch eine Vielzahl von "Memorandums of Unterstanding" zwischen den beteiligten Behörden sichergestellt. "Ein gesamtchinesisches, übergreifendes Sozial-Kredit-System steht indes noch aus, ebenso wie ein entsprechendes Gesetz. Es ist daher noch nicht erkennbar, wie das Gesamtsystem, welches Ende 2020 an den Start gehen soll, tatsächlich ausgestaltet sein wird", schreibt die Bundesregierung. Insbesondere die konkrete Ausgestaltung von Bewertungskriterien und ihre Gewichtung, der Algorithmen, möglicher Sanktionen oder Rechtsschutzmöglichkeiten seien nach wie vor unklar. Die Bundesregierung thematisiere ihre auch von der EU geteilten Bedenken deutlich und regelmäßig auf allen Ebenen gegenüber der chinesischen Seite.
  • Bundesweite Wohnungslosenstatistik
    (hib/CHE) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/15651) zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Wohnungslosenstatistik vorgelegt. Darin schreibt sie, dass Wohnungslosigkeit eng mit gravierender Armut und sozialer Ausgrenzung verbunden sei. Die Einschätzungen über die Größe des Problems und die Frage, wer davon betroffen sei, würden jedoch weit auseinandergehen. So würden auf Bundesebene und für die meisten Bundesländer keine belastbaren Zahlen vorliegen. Dies soll mit der Statistik geändert werden. Die Berichterstattung soll jährlich zum Stichtag 31. Januar, erstmals für das Jahr 2022, durchgeführt werden.

  • Angriffe auf Parteirepräsentanten
    (hib/STO) Über Angriffe auf Repräsentanten und Einrichtungen von Parteien berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/15352) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14808). Danach wurden im dritten Quartal dieses Jahres mit Stand vom 19. November 278 Straftaten mit dem Angriffsziel "Parteirepräsentant/Parteimitglied" gemeldet. Davon waren den Angaben zufolge Vertreter der AfD in 127 Fällen betroffen, Vertreter der CDU in 72 Fällen und Vertreter der SPD in 36 Fällen. In 28 Fällen waren laut Vorlage Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen betroffen, in 16 Fällen Vertreter der Linken, in acht Fällen Vertreter der FDP und in zwei Fällen Vertreter der CSU. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden zudem im dritten Quartal dieses Jahres 52 Straftaten gemeldet, die dem Angriffsziel "Parteigebäude/ Parteieinrichtung" zugeordnet werden. Davon waren in 26 Fällen die AfD betroffen, im jeweils sieben Fällen die SPD und Die Linke, in fünf Fällen die Grünen, in vier Fällen die CDU und in einem Fall die FDP.

  • Wirtschaftskriminalität im Pflegewesen
    (hib/MWO) Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse über Strafverfahren im Bereich der Wirtschaftskriminalität im Pflegewesen. Das geht aus ihrer Antwort (19/15563) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14626) hervor. Die Strafverfolgung falle grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder, sodass die Bundesregierung abgesehen von Medienberichten und Mitteilungen der zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder an das Bundeskriminalamt nicht über Informationen über entsprechende Strafverfahren verfügt. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, erlauben die in der polizeilichen Kriminalstatistik erfassten statistischen Daten keine Differenzierung, weder nach Delikten nur im Pflegewesen noch nach einzelnen Tathandlungen. Auch die Berichte der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen erlaubten keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die bundesweite jährliche Anzahl von Straftaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität im Pflegewesen. Weiter geht aus der Antwort hervor, dass im Berichtszeitraum 2016/2017 die Rückforderungssumme für den Pflegebereich rund 14 Millionen Euro betrug, verglichen mit rund sieben Millionen im Zeitraum 2014/2015. Die Höhe der entstandenen Schäden werde erstmals im Berichtszeitraum 2018/2019 erhoben. Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen gab es den Angaben zufolge 2017/2018 in insgesamt 33.041 Fällen, verglichen mit 25.168 Fällen im Zeitraum davor.

  • Strafverfolgungsdateien beim BKA
    (hib/STO) Das Bundeskriminalamt hat mit Stand vom 19. November innerhalb der Abteilung Schwere und Organisierte Kriminalität (SO) laut Bundesregierung 242 Strafverfolgungsdateien geführt. In der Abteilung Polizeilicher Staatsschutz (ST) wurden zu dem genannten Zeitpunkt 135 Strafverfahrensdateien geführt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/15346) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/14409) weiter hervorgeht.

  • Übergriffe gegen Flüchtlinge
    (hib/STO) Bei Gewalttaten gegen Asylbewerber beziehungsweise Asylunterkünfte sind im dritten Quartal dieses Jahres 44 Menschen verletzt worden, darunter drei Kinder. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/15347) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/14734) hervor. Danach lagen der Bundesregierung mit Stand vom 6. November vorläufigen Zahlen zufolge Erkenntnisse zu insgesamt 31 politisch motivierten Delikten im Zeitraum von Anfang Juli bis Ende September 2019 vor, bei denen eine Flüchtlingsunterkunft Tatort oder direktes Angriffsziel war. Zudem lagen ihr den Angaben zufolge Erkenntnisse zu 286 politisch motivierten Delikten im dritten Quartal 2019 vor, "die sich gegen Asylbewerber/Flüchtlinge außerhalb von Asylunterkünften" richteten. Ferner verfügte die Bundesregierung laut Antwort über Erkenntnisse zu zwölf politisch motivierten Delikten im genannten Zeitraum, die sich "gegen Hilfsorganisationen und Ehrenamtliche/freiwillige Helfer". 

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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