Präventionspolitik (78)
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zu dem Thema
Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:
- Reduktion von Lebensmittelverschwendung
(hib/EIS) Laut Tafel-Jahresbericht 2018 werden jedes Jahr rund 264.000 Tonnen Lebensmittel gerettet und an etwa 1,5 Millionen Bedürftige weitergegeben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/17008) auf eine Kleine Anfrage (19/16694) der AfD-Fraktion zur Reduktion der Lebensmittelverschwendung in Deutschland hervor. Weiter heißt es nach Angaben der Organisation Tafel Deutschland e.V., dass die Kapazitäten der Tafeln an ihre Grenzen stoßen, mehr Lebensmittel zu retten. -
Haftbefehle wegen rechter Straftaten
(hib/STO) Zum Stichtag 30. September 2019 haben bundesweit insgesamt 624 noch nicht vollstreckte Haftbefehle gegen 482 Personen bestanden, die dem politisch rechten Spektrum zuzurechnen sind. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/17021) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16226) hervor. Danach lag 19 Haftbefehlen "ein politisch motiviertes Gewaltdelikt zugrunde (überwiegend Körperverletzungsdelikte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte)". 90 weitere Haftbefehle bestanden den Angaben zufolge wegen Straftaten mit politisch rechter Motivation wie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzungen und Beleidigungen. Die übrigen Fälle seien dem "Bereich der Allgemeinkriminalität wie Diebstahl, Betrug, Erschleichen von Leistungen, Verkehrsdelikte" zuzuordnen. In allen Fällen sind polizeiliche Fahndungsmaßnahmen aktiviert worden, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Dass "alleine zwischen März und September 2019 insgesamt 336 Haftbefehle zu Personen, die der politisch rechten Szene zugeordnet werden, vollstreckt wurden", zeige, dass die Polizei die Fahndungen "mit Nachdruck und erfolgreich durchführt". Das fortlaufende Kriminalitätsgeschehen führe allerdings dazu, dass neue Haftbefehle zu anderen oder sogar den gleichen Personen erneut erstellt und Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen. -
Kooperation von Sicherheitsbehörden
(hib/STO) Um eine Zusammenarbeit von Polizeien und Nachrichtendiensten - sofern nach jeweiligem nationalem Recht für die Behörden möglich - auf Ebene der Europäischen Union geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/17002) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16497). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ist grundsätzlich "das Zusammenwirken sämtlicher Sicherheitsbehörden im Rahmen der jeweiligen Aufgaben und Befugnisse sowie der sonstigen rechtlichen, insbesondere auch datenschutzrechtlichen, Rahmenbedingungen für eine effektive Terrorismusbekämpfung elementar". Eine erfolgreiche Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden erfolge bereits auf nationaler Ebene. Angesichts der transnationalen Dimensionen des internationalen Terrorismus könne auch ein Ausbau der bilateralen Kooperation mit EU-Institutionen im Rahmen der jeweiligen nationalen Kompetenzen sinnvoll sein, heißt es in der Antwort weiter. Einer Kooperation auf der Ebene der Europäischen Union seien allerdings "insoweit Grenzen gesetzt, als die EU über keinerlei Kompetenzen im nachrichtendienstlichen Bereich verfügt". Wie die Bundesregierung ferner darlegt, unterliegen die Mitgliedsdienste der "Counter Terrorism Group" (CTG) - einem informellen Zusammenschluss europäischer Nachrichtendienste - ihren jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben. Möglichkeiten und Grenzen einer eventuellen bilateralen Kooperation mit EU-Institutionen seien daher nationalrechtlich für die jeweiligen Behörden definiert. Die CTG bietet den Mitgliedsdiensten den Angaben zufolge regelmäßig Gelegenheit auf verschiedenen hierarchischen Ebenen zum Gedankenaustausch mit Vertretern etwa von Europol, dem EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung und Vertretern der EU-Kommission. Europol und CTG suchten im Rahmen des geltenden Rechts den Austausch miteinander und würden dies "auch künftig im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit fortsetzen". -
Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung
(hib/STO) Um Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung in der internationalen Zusammenarbeit geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/16972) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16182). Danach ist Korruption aus Sicht der Bundesregierung eines der größten Entwicklungshemmnisse. Daher sei Korruptionsbekämpfung ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklungszusammenarbeit (EZ), heißt es in der Antwort weiter. Sie richte ihre Vorhaben "korruptionssensibel" aus und nutze einen risikobasierten Gesamtansatz. Darüber hinaus bestünden umfassende Risikomanagement-Systeme in den Durchführungsorganisationen. Korruptionsbekämpfung sei ein Querschnittsthema, das in allen Vorhaben der EZ berücksichtigt werden müsse. Wie die Bundesregierung ferner ausführt, unterstützt sie ihre Partnerländer mit konkreten Maßnahmen im Bereich der Korruptionsbekämpfung vor Ort. Derzeit unterstütze sie in 20 Ländern nationale Institutionen bilateral, die mit der Prävention oder Bekämpfung von Korruption befasst sind. Dazu gehörten: Afghanistan, Albanien, Armenien, Benin, Georgien, Ghana, Indonesien, Kamerun, Kenia, Kolumbien, Madagaskar, Mali, Moldau, Nordmazedonien, Peru, Ruanda, Tansania, Tunesien, Uganda und Ukraine. Zudem unterstütze die deutsche EZ auf regionaler Ebene Institutionen, die explizit mit der Prävention oder Bekämpfung von Korruption befasst sind. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) arbeitet den Angaben zufolge derzeit unter anderem aufgrund schlechter Regierungsführung der jeweiligen Staaten nicht mit den Regierungen von Burundi, Syrien und Tschad zusammen. Weiter schreibt die Bundesregierung zur Frage, in welchen Ländern das BMZ aufgrund schlechter Regierungsführung nicht mehr mit Regierungen zusammenarbeitet, dass mit Südsudan keine offizielle Zusammenarbeit mit der Zentralregierung erfolge, allerdings auf lokaler Ebene teilweise mit Verwaltungsstrukturen kooperiert werde . Mit Simbabwe beschränke sich die Kooperation auf "geringvolumige technische Zusammenarbeit mit ausgewählten Regierungsstellen".
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