Präventionspolitik (80)
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zu dem Thema
Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:
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Angriffe auf Parteirepräsentanten
(hib/STO) Über Angriffe auf Repräsentanten und Einrichtungen von Parteien berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17250) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/16849). Danach wurden mit Stand vom 30. Januar 2020 im vierten Quartal vergangenen Jahres 202 Straftaten mit dem Angriffsziel "Parteirepräsentant/Parteimitglied" gemeldet. Davon waren den Angaben zufolge Vertreter der AfD in 87 Fällen betroffen, Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen in 42 Fällen sowie Vertreter der CDU und der SPD in jeweils 23 Fällen. In 15 Fällen waren laut Vorlage Vertreter der Linken betroffen sowie in jeweils zwei Fällen Vertreter der CSU und der FDP. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden zudem im vierten Quartal vergangenen Jahres 112 Straftaten gemeldet, die dem Angriffsziel "Parteigebäude/Parteieinrichtung" zugeordnet werden. Davon waren in 62 Fällen die AfD betroffen, in zwölf Fällen die CDU, in neun Fällen die Grünen, in acht Fällen Die Linke, in sieben Fällen die SPD, in fünf Fällen die FPD und in zwei Fällen die CSU. -
Gefahren durch Desinformation
(hib/AHE) Unter dem Begriff "Desinformation" versteht die Bundesregierung nachweislich falsche oder irreführende Informationen, die mit dem Ziel der vorsätzlichen Beeinflussung oder Täuschung der Öffentlichkeit verbreitet werden und gegebenenfalls die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich stören können. Wie es in der Antwort (19/17073) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16552) heißt, seien Versuche der Desinformation sowohl in den klassischen Medien wie Fernsehen und Radio als auch im digitalen Bereich zu beobachten, die von verschiedenen Akteuren mit unterschiedlichen Zielen ausgehen würden. "Politisch motivierte Desinformation kann die freie Meinungsbildung und den politischen Willensbildungsprozess in illegitimer Weise beeinflussen, indem sie etwa das Vertrauen in staatliche Stellen, die Unabhängigkeit der Medien oder demokratische Prozesse in Deutschland untergräbt. Insofern kann Desinformation die Funktionsweise eines demokratischen Rechtsstaats nachhaltig gefährden", heißt es in der Antwort weiter. Desinformation werde auf unterschiedlichen Wegen und aus unterschiedlichen, oft politischen oder kommerziellen Gründen, verbreitet. Zu den Quellen zählten unter anderem staatliche Akteure und Medien (Print, TV und Rundfunk), einschließlich des Internets (Nachrichtenseiten, Webportale, Blogs, soziale Netzwerke), außerdem staatlich beeinflusste Think Tanks und eigenständig agierende Akteure. Zu den Mitteln gehörten Falschmeldungen ebenso wie bewusst unvollständige oder verzerrte Tatsachenberichte. -
Gesetzentwurf zum Schutz vor Konversionstherapien
(hib/PK) Sogenannte Konversionstherapien zur vermeintlichen Heilung Homosexueller sollen verboten werden. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/17278) sieht vor, dass solche Behandlungen an Minderjährigen generell untersagt werden. Auch für Volljährige, deren Einwilligung auf einem Willensmangel (Zwang, Drohung, Täuschung, Irrtum) beruht, soll das Behandlungsverbot gelten. Zudem wird das öffentliche Bewerben, Anbieten und Vermitteln dieser Behandlungen verboten, bei Minderjährigen auch das nichtöffentliche Werben, Anbieten und Vermitteln. Bei Verstößen gegen das Therapieverbot drohen Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr, Verstöße gegen das Werbeverbot werden mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet. Die Strafen sollen auch für Eltern oder andere Personen gelten bei einer groben Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Vom Verbot nicht umfasst sind Behandlungen bei Störungen der Sexualpräferenz, also etwa Exhibitionismus oder Pädophilie. Es gilt auch nicht für Behandlungen, die der geschlechtlichen Identität einer Person zum Ausdruck verhelfen, wenn also jemand eher nach einem männlichen oder weiblichen Körper strebt. Das Verbot greift nur, wenn eine Person versucht, zielgerichtet Einfluss zu nehmen auf die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität eines Menschen. Der Gesetzentwurf beinhaltet ein Gesprächsangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für alle Betroffenen, Angehörigen und professionellen Berater. Vorgesehen ist eine anonyme Beratung per Telefon oder Online-Kommunikation. Studien kommen nach Angaben der Bundesregierung zu dem Schluss, dass die sexuelle Orientierung nicht dauerhaft verändert werden kann. Durch sogenannte Konversionstherapien könnten schwerwiegende gesundheitliche Schäden verursacht werden, etwa Depressionen oder Angsterkrankungen, zudem könne es zu einem Verlust sexueller Gefühle und einen höheren Suizidrisiko kommen. Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. -
Meldung von Übergriffen in Jobcentern
(hib/CHE) Die Bundesregierung hat aufgrund der dezentralen Organisationshoheit der gemeinsamen Einrichtungen (gE) keine rechtliche Möglichkeit, diese zu einer systematischen Meldung sicherheitsrelevanter Ereignisse zu verpflichten. Das betont die Regierung in ihrer Antwort (19/17215) auf eine Kleine Anfrage (19/16942) der FDP-Fraktion. Diesbezügliche Entscheidungen würden den Weisungen der örtlichen Trägerversammlung unterliegen. Zu deren Unterstützung habe die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2012 für ihren Zuständigkeitsbereich ein Muster-Notfall- und Sicherheitskonzept mit entsprechenden Meldepflichten eingeführt. Die zugelassenen kommunalen Träger (zkT) unterlägen der Aufsicht der zuständigen obersten Landesbehörden, so dass der Bund auch sie nicht verpflichten könne, Übergriffe zu melden, heißt es in der Antwort weiter.
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