04.04.2020

Präventionspolitik (86)

Weitere News
zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Gute Versorgung in der Kindermedizin
    (hib/PK) Deutschland verfügt nach Einschätzung der Bundesregierung über eine gute ambulante Versorgung in der Kinder- und Jugendmedizin. Nach den Daten zur Bedarfsplanung habe Ende 2019 in keinem Bereich eine Unterversorgung bestanden. Lediglich in drei von 385 Planungsbereichen sei eine drohende Unterversorgung festgestellt worden, heißt es in der Antwort (19/18033) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/17461) der FDP-Fraktion. Ein Gutachten ergab den Angaben zufolge, dass mehr als 99 Prozent der Bevölkerung innerhalb von 20 Autominuten einen Kinder- und Jugendarzt erreichen können. In manchen Regionen, etwa in großen Neubaugebieten, könnten dennoch Schwierigkeiten bestehen, Termine für Vorsorgeuntersuchungen zu bekommen. Hier sei mit der Reform der Bedarfsplanung ein deutlich positiver Impuls zu erwarten. Nach Annahmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) würden bundesweit rund 400 neue Zulassungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendärzte geschaffen. Zudem habe es 2017 im stationären Bereich insgesamt 354 Fachabteilungen für Kinderheilkunde sowie 90 Fachabteilungen für Kinderchirurgie an Kliniken gegeben.

  • Aktuelle Ausgabe von Das Parlament
    (hib/SCR) Die Corona-Krise bildet den Schwerpunkt der aktuellen Ausgabe der vom Deutschen Bundestag herausgegebenen Wochenzeitung "Das Parlament", die heute erschienen ist. Die Redaktion blickt im Detail auf die Gesetzespakete, die vergangene Woche im Blitz-Verfahren beschlossen wurden, darunter ein Nachtragshaushalt im Umfang von 156 Milliarden Euro. Das E-Paper von "Das Parlament" ist kostenfrei im Netz abrufbar: http://epaper.das-parlament.de/2020/14_15/index.html. Mit dem Thema "Politische Bildung" befasst sich die von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegebene Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte". Die Ausgabe ist kostenfrei im Netz abrufbar: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/306969/politische-bildung
  • Umsetzung der Sicherungsverwahrung
    (hib/MWO) Statistische Daten zur Sicherungsverwahrung im offenen und geschlossenen Vollzug enthält die Antwort der Bundesregierung (19/18038) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17503). Wie die Bundesregierung schreibt, ist die Ausgestaltung des Vollzugs der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ausschließlich eine Angelegenheit der Länder. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz führe nicht die Dienstaufsicht über die Justizvollzugsbehörden; vielmehr werde diese von der jeweiligen obersten Justizbehörde des zuständigen Landes ausgeübt. Aufgrund der fehlenden Zuständigkeit für die Durchführung der Sicherungsverwahrung lägen der Bundesregierung daher zu einem Teil der Fragen keine konkreten Erkenntnisse vor. Die Antwort geht auf Evaluationen der Sicherheitsverwahrung auf Landes- und Bundesebene seit ihrer gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2013 sowie auf Gerichtsurteile zur Sicherheitsverwahrung in Deutschland ein. Abschließend heißt es, nach Ansicht der Bundesregierung sei die Sicherungsverwahrung als schwerste Sanktion des Strafrechts weiterhin unerlässlich, um die Allgemeinheit vor erheblichen Wiederholungstaten zu schützen. Sie ist als Maßregel der Besserung und Sicherung eine notwendige Ergänzung für einen streng am Schuldprinzip ausgerichteten Einsatz der Kriminalstrafe. Mit der Sicherungsverwahrung werde den Betroffenen zwar gleichsam ein Sonderopfer auferlegt. Es sei aber durch überwiegende Interessen der Allgemeinheit und die freiheitsorientierte und therapiegerichtete Ausgestaltung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung gerechtfertigt. Die Abgeordneten hatten in ihrer Anfrage geschrieben, dass es sich bei der Sicherungsverwahrung auch in ihrer reformierten Form ihrer Ansicht nach um ein Instrument eines präventiven Sicherheitsstaates handele, der für ein vermeintliches Mehr an Sicherheit bedenkenlos Freiheitsrechte gravierend einschränke. Die Sicherheitsverwahrung gehöre daher grundsätzlich abgeschafft.

  • 31 Zentren für seltene Erkrankungen
    (hib/PK) In Deutschland gibt es 31 Zentren für seltene Erkrankungen. Die meisten dieser Zentren befinden sich in Nordrhein-Westfalen (7), Baden-Württemberg (5) und Bayern (5), wie aus der Antwort (19/17849) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/17378) der FDP-Fraktion hervorgeht. Die Bundesregierung habe mit dem Nationalen Aktionsbündnis für Menschen mit seltenen Erkrankungen (NAMSE) eine Kooperations- und Kommunikationsplattform geschaffen. In einem nationalen Aktionsplan seien 52 Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Lage von Menschen mit seltenen Erkrankungen zusammengefasst worden. Die Vorschläge beziehen sich den Angaben zufolge auf die Handlungsfelder Versorgung/Zentren/Netzwerke, Forschung, Diagnose, Register, Informationsmanagement und Patientenorientierung.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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