15.04.2020

Präventionspolitik (88)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Rechtslage für Softairwaffen
    (hib/STO) Die "Folgen des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes für Besitzer von Softairwaffen" sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/18226) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17531). Wie die Bundesregierung darin ausführt, sind nach bisher geltendem Waffenrecht Schusswaffen, die zum Spiel bestimmt sind, vom Waffengesetz (WaffG) freigestellt, wenn ihre Mündungsenergie nicht mehr als 0,5 Joule beträgt. Dieser Grenzwert entsprach laut Vorlage der EU-Richtlinie "über die Sicherheit von Spielzeug". Im Dezember 2018 wurde die zu dieser Richtlinie erlassene Spielzeugsicherheitsnorm den Angaben zufolge allerdings "dahingehend geändert, dass bezüglich des Energiegrenzwerts von Spielzeugwaffen nicht mehr auf die Mündungsenergie, sondern auf die Auftreffenergie im Ziel abgestellt wird". Der neue Grenzwert betrage 2.500 Joule je Quadratmeter. Im Rahmen des "Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften" wurde diese Änderung laut Bundesregierung "dergestalt umgesetzt, dass nun eine gleitende Verweisung auf die EU-Spielzeugsicherheitsrichtlinie enthalten ist: Danach sind künftig sämtliche Gegenstände vom Waffengesetz freigestellt, die Spielzeug im Sinne der Richtlinie sind". Diese Änderung soll der Antwort zufolge zum 1. September 2020 in Kraft treten. Allerdings erfüllten nicht alle nach der bisherigen Ausnahme freigestellten Gegenstände sämtliche Anforderungen der EU-Spielzeugsicherheitsrichtlinie, "weil sie zum Beispiel nicht die erforderliche Kennzeichnung aufweisen oder für Sammler über 14 Jahren bestimmt sind", heißt es in der Vorlage weiter. Dies würde laut Bundesregierung grundsätzlich dazu führen, dass Softairwaffen künftig unter das Waffengesetz fallen. Um unnötige bürokratische Aufwände für die Besitzer dieser Gegenstände zu vermeiden, soll den Angaben zufolge "die bisherige Ausnahme - zusätzlich zur neuen - wiederhergestellt werden". Diese Regelung sei Teil des "Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen", das vom Deutschen Bundestag am 5. März 2020 beschlossen wurde. Mit der am 13. März erfolgten Zustimmung des Bundesrates zu diesem Gesetz ist laut Antwort "sichergestellt, dass die bisherige Rechtslage für Hersteller und Händler von Softairwaffen und für deren Besitzer auch nach dem 1. September 2020 bestehen bleibt".

  • Ursache und Folgen von Schulabsentismus
    (hib/ROL) Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort (19/18211) auf die Kleine Anfrage der FDP (19/17458) zur Ursache und gesellschaftlichen Folgen von Schulabsentismus auf das Statistische Bundesamt. Zu vielen in der Anfrage gefragten Daten liegen der Bundesregierung nach eigenem Bekunden keine Zahlen vor. Die Voraussetzungen und Grenzen der Schulpflicht sowie die Art ihrer Erfüllung seien in den für den schulischen Bildungsbereich zuständigen Ländern festgelegt. Dennoch unterstütze der Bund die Länder mit zwei Programmen: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend setze sich mit dem ESF-Programm JUGEND STÄRKEN im Quartier unter anderem für die Behebung beziehungsweise Verringerung von Schulabsentismus ein. Das Programm gibt es laut Antwort seit 2015, an der aktuellen Förderphase von 2019 bis Mitte 2022 nehmen 160 Kommunen teil. Standorte von JUGEND STÄRKEN finden sich in allen Bundesländern außer Hamburg. Zwölf Prozent der Programmteilnehmenden (rund 1.700 jährlich) sind schulabsente Jugendliche/Schulverweigernde. Nach deren Teilnahme besuchen 68 Prozent wieder den regulären Schulunterricht. Mit der Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur "Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen (VerA)" werden laut Bundesregierung Jugendliche während der Ausbildung von ehrenamtlichen Senior-Expertinnen und -Experten begleitet. VerA richtet sich an Auszubildende mit oder ohne Schulabschluss, die während der Ausbildung Unterstützung benötigen. Seit 2008 wurden über 15.000 Jugendliche begleitet.

  • Übergriffe gegen Flüchtlinge
    (hib/STO) Über Übergriffe gegenüber Asylbewerbern und Flüchtlingsunterkünften im vierten Quartal vergangenen Jahres berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18269) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17428). Danach lagen der Bundesregierung mit Stand vom 31. Januar vorläufigen Zahlen zufolge Erkenntnisse zu 280 politisch motivierten Delikten im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Dezember 2019 vor, "die sich gegen Asylbewerber/Flüchtlinge außerhalb von Asylunterkünften" richteten. Zudem lagen ihr den Angaben zufolge Erkenntnisse zu 23 politisch motivierten Delikten im vierten Quartal 2019 vor, bei denen eine Flüchtlingsunterkunft Tatort oder direktes Angriffsziel war. Ferner verfügte die Bundesregierung laut Antwort über Erkenntnisse zu 28 politisch motivierten Delikten im genannten Zeitraum, die sich "gegen Hilfsorganisationen und Ehrenamtliche/freiwillige Helfer" richteten.

  • Einfluss des Auslands auf Islam-Ausbildung
    (hib/ROL) Die Bundesregierung will sich von der Abhängigkeit von im Ausland ausgebildetem muslimischen Lehrpersonal lösen und bietet ein wissenschaftlich fundiertes Studium von Religionsgelehrten im staatlichen Hochschulsystem in deutscher Sprache an. Sie folge damit der Umsetzung der Empfehlung des Wissenschaftsrates aus dem Jahr 2010 für den islamischen Religionsunterricht. Das unterstreicht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18216) auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/17419). Mit diesen Maßnahmen will die Bundesregierung demnach auch einer steigenden Nachfrage nach wissenschaftlicher Expertise zu Fragen der Religionen, insbesondere des Islam gerecht werden. Zudem soll so auf die weiter wachsende Pluralität der religiösen Bekenntnisse in Deutschland reagiert, das Wissenschaftssystem auf diese Ziele langfristig und institutionell ausgerichtet werden. Die Imam-Ausbildung liegt dabei weiter in der Verantwortung der muslimischen Glaubensgemeinschaften. Sie kann auf der akademischen Ausbildung aufbauen oder parallel erfolgen. Die Bundesregierung betont, dass ihr keine Erkenntnisse vorlägen, dass ausländische Staaten, etwa die Türkei oder der Iran, oder radikalislamische Organisationen in der Vergangenheit versuchten oder aktuell versuchen, Einfluss auf die Beiräte und oder auf die Lehrinhalte der Zentrums für islamische Theologie oder der Institute für islamische Theologie zu nehmen. Zu den vom Bund geförderten Zentren gehören laut Antwort Tübingen, das von 2011 bis 2021 mit 6,2 Millionen Euro gefördert wird, Münster mit 4,6 Millionen Euro, Osnabrück mit 4,8 Millionen Euro, Frankfurt mit 6,3 Millionen Euro, Erlangen-Nürnberg mit 6 Millionen Euro, die Humboldt-Universität Berlin mit 0,27 Millionen Euro und Paderborn mit 0,04 Millionen Euro.

  • Perspektiven von Small Data in KI
    (hib/ROL) Deutschland soll zu einem weltweit führenden Standort für KI werden und verfügt jetzt schon mit seiner differenzierten und leistungsfähigen Forschungslandschaft über eine gute Position in der KI-Forschung. Das trifft auch für den Bereich der Entwicklung von KI-Methoden und -Verfahren im Bereich von Small Data zu. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18212) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17352). Um Forschung und Entwicklung als auch Anwendungen von KI in Deutschland und Europa auf ein weltweit führendes Niveau zu bringen, soll laut Antwort insbesondere für einen umfassenden und schnellen Transfer von Forschungsergebnissen in Anwendungen gesorgt werden. Entsprechend fördere das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit der Förderrichtlinie "Anwendung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in der Praxis" Vorhaben, die den Transfer von innovativen Forschungsergebnissen aus dem Gebiet der KI in die Praxis zum Ziel haben. So sollen auch KI Anwendungen, die auf Small Data, also auf geringe Datenmengen basieren, technologisch führend werden.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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