04.07.2020

Präventionspolitik (100)

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Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Sexualstrafrecht vor Reform
    (hib/MWO) Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit, die Ausgestaltung von Paragraf 183 des Strafgesetzbuchs (Exhibitionistische Handlungen) zu überprüfen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/19875) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/19641). Auch die Reformkommission zum Sexualstrafrecht hat in ihrem Abschlussbericht Änderungen bei dem Paragrafen empfohlen. Aus heutiger Sicht sei der Umstand, dass weiblicher Exhibitionismus praktisch seltener vorkommt, nur begrenzt geeignet, eine strafrechtliche Privilegierung von Frauen zu begründen. Die Abgeordneten wollten wissen, ob die Bundesregierung eine Strafbarkeitslücke in Paragraf 183 sieht. Nach Absatz 1 werde ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Da derartige Handlungen nicht nur von einer Person männlichen Geschlechts verübt werden könnten, erscheine es fragwürdig, dass ausschließlich dieser Personenkreis erfasst wird. Wie es in der Antwort weiter heißt, bedarf das Sexualstrafrecht einer grundlegenden Überarbeitung und Neuordnung. Deshalb habe das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Februar 2015 die Reformkommission zum Sexualstrafrecht eingesetzt. Diese habe im Juli 2017 ihren umfassenden Abschlussbericht mit 61 Empfehlungen vorgelegt, der als Basis für eine Reform des Sexualstrafrechts dienen und für die Gesetzgebung eine wichtige Orientierungs- und Entscheidungshilfe sein könne. Demgemäß sei das Sexualstrafrecht grundlegend reformbedürftig. Ein solches Vorhaben sei nicht kurzfristig umsetzbar.

  • Video Analysis Solution bei Europol
    (hib/STO) Über die "Video Analysis Solution" (Ivas) bei Europol berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/19447) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18172). Danach handelt es sich bei "Ivas" um eine Datenbank zur Bild- und Videoanalysetechnik. Sie enthält den Angaben zufolge Videos, Bilder und Audioaufnahmen, die insbesondere im Rahmen von Ermittlungsverfahren der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern erhoben und an Europol zum unterstützenden Abgleich übermittelt werden. Das System speichert laut Vorlage zudem die Metadaten und Hashwerte der Dateien. Durch den Abgleich des sichergestellten Materials können gegebenenfalls "neue ermittlungsrelevante Spuren/Hinweise gewonnen und eine Täter-/Opferidentifizierung ermöglicht werden", wie die Bundesregierung weiter ausführt. Einen direkten Zugriff auf "Ivas" habe ausschließlich Europol.

  • Übergewicht bei niedrigem Sozialstatus
    (hib/PK) In Deutschland sind Menschen aus niedrigen sozialen Statusgruppen deutlich häufiger von Adipositas (starkes Übergewicht) betroffen als solche aus höheren sozialen Statusgruppen. Niedrige Bildungsstände gingen häufiger mit einer unzureichenden Gesundheitskompetenz einher und könnten sich ungünstig auf adipositasrelevante Verhaltensweisen auswirken, heißt es in der Antwort (19/19923) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/19665) der Grünen-Fraktion. Zudem sei eine sozial benachteiligte Lage häufig mit psychosozialen Risikofaktoren wie Stress assoziiert, die adipositasfördernde Verhaltensweisen begünstigen könnten. Studienergebnisse bestätigten, dass sich Kinder und Jugendliche mit niedrigem sozialökonomischen Status häufiger als Gleichaltrige aus sozial bessergestellten Familien ungesund ernährten, seltener Sport trieben oder sich bewegten und häufiger übergewichtig seien.

  • Außergerichtliche Konfliktbeteiligung
    (hib/MWO) Über ihre finanzielle Unterstützung für Projekte und Maßnahmen zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung informiert die Bundesregierung in der Antwort (19/19931) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19767). Zu den darin aufgeführten Projekten kommen den Angaben zufolge noch Fördermaßnahmen des Auswärtigen Amtes, das aber keine Statistik darüber führe. Neben der Namen der Projekttragenden, der Zahl der geförderten Projekte sowie deren Gegenstand gibt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz namens der Bundesregierung Auskunft über die jeweiligen Fördersummen, mit denen Projekte und Maßnahmen seit dem 1. Januar 2012 finanziell unterstützt worden sind, sowie über deren Erfolge. Es sei geplant, heißt es weiter, die Förderung von Einzelprojekten durch die Bundesregierung fortzusetzen, wenn diese die allgemeinen zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen erfüllen und den Anforderungen bestehender Förderprogramme entsprechen.

  • Bericht zur Informationsfreiheit
    (hib/STO) Als Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) liegt dessen "Tätigkeitsbericht für die Jahre 2018 und 2019 zur Informationsfreiheit" (19/19910) vor. Darin empfiehlt der Bundesbeauftragte Ulrich Kelber dem Gesetzgeber die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes "in Richtung eines Transparenzgesetzes". Dieses Transparenzgesetz "sollte die Behörden deutlich stärker und umfangreicher zu proaktiven Veröffentlichungen verpflichten", schreibt Kelber in der Vorlage. Danach sollte die Bundesregierung mit dem Transparenzgesetz "auch zur Einrichtung und zum Betrieb eines zentralen Portals des Bundes für die gebündelte proaktive Informationsbereitstellung verpflichtet werden". Zudem sollte das Portal seinen Vorstellungen zufolge die Möglichkeit für eine "einfache elektronische Antragstellung und Bescheidung" eröffnen. Ferner plädiert er in dem Bericht dafür, seine Funktion als Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit auszubauen. "Dabei sollte mir die Möglichkeit für verbindliche Anordnungen und weitere Sanktionen analog zu meinen datenschutzrechtlichen Befugnissen gegeben werden", führt Kelber dazu aus. Damit wären Antragsteller nach seinen Worten "nicht mehr nur auf den - oft zeit- und kostenintensiven - Weg des gerichtlichen Rechtsschutzes angewiesen". Insbesondere empfiehlt er die Erweiterung seiner Aufgaben und Befugnisse im Hinblick auf das Umwelt- und das Verbraucherinformationsrecht. Daneben rät er dem Gesetzgeber in der Unterrichtung die "kritische Prüfung der Ausnahmetatbestände des Informationsfreiheitsgesetzes auf Redundanz und weiter bestehende Notwendigkeit".

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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