01.08.2020

Präventionspolitik (104)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Bekämpfung von Kinderehen
    (hib/MWO) Die Wirksamkeit des 2017 in Kraft getretenen Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen ist Gegenstand einer umfassenden Prüfung. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/21079) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/20846) hervor. Dazu seien im November 2019 Fragenkataloge über die Landesjustizverwaltungen an die Familiengerichte, über die Landesinnenverwaltungen an die Standesämter sowie an die für die Beantragung der Aufhebung zuständigen Behörden und über die Obersten Landesjugend- und -Familienbehörden an die Jugendämter versandt worden. Darüber hinaus seien der Justizstatistikausschuss um eine Sonderauswertung der Statistik der Familiengerichte und Terre des Femmes um die Mitteilung der dort vorhandenen Erfahrungen mit dem Gesetz gebeten worden. Zudem sei eine Auswertung der veröffentlichten Rechtsprechung erfolgt. Derzeit würden die Rückmeldungen und Stellungnahmen ausgewertet, um die Ergebnisse rechtzeitig vorzulegen. Nach Artikel 10 des Gesetzes sollen innerhalb von drei Jahren nach dessen Inkrafttreten die Auswirkungen der Änderungen auf die Anwendungspraxis untersucht werden.

  • Umgang der EU mit Desinformation
    (hib/JOH) Die Bundesregierung führt laut eigenen Angaben keine Auflistung einzelner Fälle von Desinformation. Wegen der verdeckten Vorgehensweise handelnder Akteure könne eine unmittelbare staatliche Steuerung von Desinformation in der Regel nicht belegt werden, schreibt sie in einer Antwort (19/20988) auf eine Kleine Anfrage (19/19982) der Fraktion Die Linke. Das "Frühwarnsystem" ("Rapid Alert System") der EU-Kommission würde seit der Einrichtung im Frühjahr 2019 täglich zum Austausch von Informationen zwischen relevanten EU-Institutionen und allen EU-Mitgliedstaaten zum Thema "Desinformation" genutzt. Ein Alarm über das RAS sei bislang aber nicht ausgelöst worden. Wie die Regierung weiter ausführt, sollen dem Aktionsplan gegen Desinformation der EU zufolge die Teams der Taskforce für strategische Kommunikation ("Stratcom East") bis Ende des Jahres von bisher 16 Mitarbeiter auf bis zu 55 Mitarbeiter aufgestockt werden.

  • Reaktion auf böswillige Cyberaktivitäten
    (hib/JOH) Der Rahmen für eine gemeinsame diplomatische Reaktion der EU auf böswillige Cyberaktivitäten ("Cyber Diplomacy Toolbox") trägt nach Ansicht der Bundesregierung zur Stärkung eines "regelbasierten, sicheren und stabilen" Cyberraums bei. Die Toolbox diene der EU-gemeinsamen Reaktion auf Cybervorfälle und ziele auf Individuen oder Gruppen ab, nicht auf Staaten, betont sie in einer Antwort (19/20902) auf eine Kleine Anfrage (19/20082) der Fraktion Die Linke. Das EU-Cybersanktionsregime, das die Möglichkeit biete, die Sanktionslistung von Personen oder Entitäten anhand offener Quellen zu begründen, sei bisher noch nicht angewendet worden. Weitere Fragen der Linksfraktion zu den Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sowie zu Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage hat die Bundesregierung aus Gründen des Staatswohls nicht offen beantwortet.

  • Datengrundlage der Coronabekämpfung
    (hib/PST) Bei ihrer Lagebewertung in der Coronakrise zieht die Bundesregierung Daten aus einer Vielzahl von Quellen heran. Dies teilte sie in ihrer Antwort (19/21086) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/20104) mit. Auf nationaler Ebene seien dies insbesondere Daten des Robert-Koch-Instituts zum Infektionsgeschehen, zu durchgeführten Testungen und zu Laborkapazitäten, außerdem Daten des Statistischen Bundesamtes zur Sterblichkeitsentwicklung sowie die Intensivregister-Daten der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin. Quellen zur internationalen Lage seien insbesondere das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sowie die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Zur Bewertung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der ergriffenen Maßnahmen nennt die Bundesregierung eine Reihe weiterer Datenquellen. Zudem stellt sie in Beantwortung entsprechender Fragen die Entscheidungswege innerhalb der Bundesregierung dar, wobei sie darauf verweist, dass die Entscheidung über konkrete Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung im Wesentlichen bei den Bundesländern liegt. Außerdem beantwortet sie eine Reihe von Fragen zur öffentlichen Kommunikation der Bundesregierung in der Coronakrise. Grundsätzlich stellt die Regierung zu den mit den Ländern vereinbarten Grundrechtseinschränkungen fest: "Ohne ein Mindestmaß an Gesundheit ist jegliche aktive Grundrechtsausübung unmöglich." In einer weiteren Kleinen Anfrage (19/20085) hatte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen wollen, wann und von wem festgestellt oder anerkannt wurde, dass eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt. In ihrer Antwort (19/21098) betont die Bundesregierung, dass nicht sie, sondern der Bundestag am 25. März 2020 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite gemäß dem Infektionsschutzgesetz festgestellt habe. Grundlage des Beschlusses sei eine vom Gesundheitsministerium erarbeitete und am 23. März 2020 vom Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe gewesen. Es obliege aber allein dem Bundestag zu prüfen, ob die Grundlagen für eine solche Feststellung vorliegen, und auch vor der Aufhebung zu prüfen, ob die Grundlagen noch vorhanden sind. Dem entsprechend geht die Bundesregierung auf die Fragen der AfD-Fraktion nach den Entscheidungsgrundlagen nicht näher ein. Weitere Antworten der Bundesregierung beziehen sich auf Fragen unter anderem zu den Testverfahren, der Coronastatistik und der Sterbestatistik.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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