15.08.2020

Präventionspolitik (106)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Finanzierung der Jugendmigrationsdienste
    (hib/CHE) 2019 wurden insgesamt 118.592 junge Menschen in den 477 Jugendmigrationsdiensten (JMD) begleitet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21279) auf eine Kleine Anfrage (19/21001) der Fraktion Die Linke. Davon seien 67.276 auf Beratung und 51.316 auf das Case Management entfallen. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Programms habe die Bundesregierung zunächst das Budget des Sonderprojekts für Flüchtlinge "jmd2start" über sieben Millionen Euro ab 2018 verstetigt und die Förderung für 2020 noch einmal um acht Millionen Euro auf insgesamt über 60 Millionen Euro erhöht, heißt es in der Antwort weiter. Aus ihr geht auch hervor, dass die Anzahl der jungen Menschen, die in den ersten zwei Jahren nach Einreise Unterstützung bei den Beratungseinrichtungen gesucht haben, 2019 knapp 54 Prozent (63.976) betragen hat. Eine weitere nach Aufenthaltsstatus differenzierte Datenerhebung erfolge nicht. Mit der Mittelaufstockung für 2020, die auch in den kommenden Jahren fortgeschrieben werde, seien die Jugendmigrationsdienste unter der Voraussetzung gleichbleibender Fallzahlen auskömmlich finanziert, betont die Regierung.

  • Sicherheits- und geopolitische Forschung
    (hib/ROL) Die Bundesregierung stützt sich mit ihren aktuellen forschungspolitischen Fördermaßnahmen im Bereich Frieden und Sicherheit auf die Empfehlungen und Einschätzungen des Wissenschaftsrates, der die Trennung zwischen Friedens- und Konfliktforschung sowie sicherheitspolitischer Forschung für "weitestgehend überwunden" erachtet. Das unterstreicht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21332) auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/21052) zur Weiterentwicklung strategischer Studien sowie sicherheitspolitischer und geopolitischer Forschung. Die Bundesregierung sieht derzeit keine Veranlassung für weitere Evaluationen von Forschungsfeldern oder Teilen von Forschungsfeldern im Bereich Frieden und Sicherheit. Für Fördermaßnahmen in diesem Bereich würden die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Weiterentwicklung der Friedens- und Konfliktforschung vom Juli 2019 eine hinreichende Grundlage bilden. Zudem hätten die Empfehlungen des Wissenschaftsrates keine Einzelpersonen als Autoren in einem urheberrechtlichen Sinne. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Empfehlungen in der Vollversammlung des Wissenschaftsrates verabschiedet werden, deren Zusammensetzung auf der Webseite www.wissenschaftsrat.de dargelegt ist.

  • Verbraucherpolitischer Bericht vorgelegt
    (hib/MWO) Über den Schutz der wirtschaftlich-rechtlichen Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher und die Sicherheit bei Lebensmitteln und verbrauchernahen Produkten informiert die Bundesregierung in ihrem verbraucherpolitischen Bericht 2020. Wie aus dem als Unterrichtung (19/21470) vorgelegten Bericht hervorgeht, stehen im Vordergrund der aktuellen Verbraucherpolitik die digitale Souveränität der Verbraucherinnen und Verbraucher, die Wahrung ihrer Handlungs- und Wahlfreiheit, der Schutz ihrer informationellen Selbstbestimmung und Privatsphäre, die Verhinderung von Diskriminierung und die Ermöglichung von Transparenz. Die Verbraucherpolitik sei insbesondere herausgefordert, eine nachhaltige Produktions- und Konsumweise zu fördern. Vor dem Hintergrund des Mietenanstiegs in Ballungsräumen und unterschiedlicher Lebensverhältnisse in Regionen und Städten Deutschlands sowie der Aufarbeitung des Skandals um betrügerische Manipulationen von Software im Abgassystem von Dieselfahrzeugen habe sich die Bundesregierung für bezahlbares Wohnen, bezahlbare Energie und Telekommunikation sowie für die Stärkung des kollektiven Rechtsschutzes eingesetzt. Zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie seien ad hoc Anpassungen im Verbraucherrecht vorgenommen worden. Wie es weiter in dem Bericht heißt, wird die Bundesregierung die deutsche EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 nutzen, zur Fortentwicklung der europäischen Verbraucherpolitik beizutragen und sich angesichts der COVID-19-Pandemie für die Entwicklung einer widerstandsfähigen Verbraucherpolitik in Krisenzeiten einzusetzen.

  • Mögliche Neuregelung der Sterbehilfe
    (hib/PK) Die mögliche Neuregelung der Sterbehilfe betrifft nach Einschätzung der Bundesregierung einen "grundrechtssensiblen Bereich". Sie sei in dem vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aufgezeigten Rahmen möglich, heißt es in der Antwort (19/21373) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/21119) der FDP-Fraktion. Die Entwicklung eines legislativen Schutzkonzeptes bedürfe einer sorgfältigen Prüfung aller vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Anforderungen. Dazu seien vertiefte Diskussionen im Parlament und innerhalb der Bundesregierung nötig. Um einen breiten Austausch über eine eventuelle Neuregelung der Suizidhilfe zu befördern, habe das Bundesgesundheitsministerium die Erfahrungen von verschiedenen Fachgesellschaften, Verbänden, Kirchen und Sachverständigen der Palliativmedizin, Ethik, Suizidprävention und Rechtswissenschaften eingeholt. Dem Ministerium lägen bislang 52 Stellungnahmen vor, von denen 30 initiativ übersandt worden seien. Die Sichtung der Stellungnahmen dauere noch an.

  • Umfassende Teilhabe von Behinderten
    (hib/PK) Die Belange von Behinderten werden nach Darstellung der Bundesregierung im Gesundheitswesen an vielen Stellen berücksichtigt. Das Ziel sei, Menschen mit Behinderungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und ihnen die Teilhabe in allen Bereichen des Lebens zu gewährleisten, heißt es in der Antwort (19/21310) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/20996) der FDP-Fraktion. Dazu gehöre auch die Barrierefreiheit im Gesundheitswesen. Als Beispiele für eine bessere Versorgung Behinderter nennt die Bundesregierung die Pflegereformen und die Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Behandlung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen. Zudem seien die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, im Internet über Zugangsmöglichkeiten zur Versorgung Behinderter zu informieren. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) habe die Barrierefreiheit in Arztpraxen in die Bedarfsplanungsrichtlinie eingebunden. Bei der Heilmittelversorgung seien die Vertragspartner verpflichtet worden, Empfehlungen für die Ausgestaltung barrierefreier Praxen der Heilmittelerbringer zu vereinbaren.

  • Polizeiliche Zusammenarbeit nach Brexit
    (hib/AHE) Um die künftige polizeiliche Zusammenarbeit in Europa im Falle eines "No-Deal-Brexits" geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/21401) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/21165). Im Falle eines Endes der Übergangsphase ohne Abkommen über die zukünftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Vereinigten Königreich werde die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen dem Vereinigten Königreich und der Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise anderen europäischen Staaten nicht mehr auf Basis bestehender EU-Instrumente erfolgen können, sondern nur noch im Rahmen der bereits bestehenden bilateralen oder internationalen Vereinbarungen, schreibt die Bundesregierung. Nicht mehr anwendbar im Verhältnis zum Vereinigten Königreich sei etwa die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (RL EEA). Als zukünftige Rechtsgrundlagen würden dann die Vorschriften des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 21. April 1959 nebst Zusatzprotokoll vom 17. März 1978 und Zweitem Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 gelten. "Schließt die EU mit dem Vereinigten Königreich keine völkervertragliche Vereinbarung über den künftigen Auslieferungsverkehr, bestimmt sich nach deutschem Recht die Rechtsgrundlage einer Auslieferung nach dem geltenden Recht am Tag der letzten Entscheidung im Rahmen des Auslieferungsverfahrens", heißt es in der Vorlage weiter. Rechtsgrundlagen einer Auslieferung wären ab dem 1. Januar 2021 das Europäische Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 und dessen Zusatzprotokolle, soweit sie von der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich in Kraft gesetzt worden seien.

  • Analysen und Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages

 

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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