31.10.2020

Präventionspolitik (115)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Schutz von Polizisten und Vollzugsbeamten
    (hib/MWO) Auskunft über Verurteilungen nach den Paragrafen 113 und 114 des Strafgesetzbuches (StGB), die den Widerstand gegen und den tätlichen Angriff auf Polizisten und andere Vollstreckungsbeamte unter Strafe stellen, gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23219) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/22823). Entsprechende Tabellen sind der Antwort beigefügt. Dazu heißt es, die Anzahl der rechtskräftigen Verurteilungen werde jährlich in der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Strafverfolgungsstatistik ausgewiesen. Erfasst werde eine Entscheidung in dieser Statistik jeweils nur bei der schwersten Straftat, die dieser Entscheidung zugrunde liegt. Aktuell lägen erst die Daten bis zum Berichtsjahr 2018 vor. Zu der Frage nach der Anzahl von Ermittlungsverfahren lägen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die insoweit einschlägigen Statistiken der Staatsanwaltschaften und der Strafgerichte, die jährlich vom Statistischen Bundesamt herausgegeben werden, erfassten die Verfahren nicht deliktsbezogen. Angaben zu einzelnen Tatbeständen seien daher nicht möglich. Hintergrund der Anfrage war den Abgeordneten zufolge die Diskussion über eine Verschärfung der Straftatbestände der Paragrafen 113 und 114 StGB.

  • Härtere Strafen für Verstöße gegen Führungsaufsicht
    (hib/MWO) Die Stärkung der Führungsaufsicht hat ein Gesetzentwurf des Bundesrats (19/23570) zum Ziel. Die Vorlage sieht die Erhöhung des Strafrahmens in Paragraf 145a des Strafgesetzbuches (Verstoß gegen Weisungen) von drei auf fünf Jahre vor. Mit der Regelung soll laut Entwurf erreicht werden, dass die überwiegend hafterfahrenen Probandinnen und Probanden angehalten werden, die ihnen auferlegten Weisungen auch tatsächlich einzuhalten. Mit der vorgesehenen Anhebung des Höchstmaßes der Freiheitsstrafe werde durch den Gesetzgeber nach der zuletzt 2007 erfolgten Anhebung des Höchstmaßes von damals einem Jahr auf drei Jahre nochmals deutlich gemacht, dass es sich bei den Verstößen gegen Weisungen der Führungsaufsicht nicht um Taten im unteren Kriminalitätsbereich handelt. Wie es in dem Entwurf heißt, hat die in Baden-Württemberg nach dem "Staufener Missbrauchsfall" eingerichtete "Kommission Kinderschutz" unter anderem auch die Vorschriften zur Führungsaufsicht einer Bewertung unterzogen und sich für eine Strafverschärfung ausgesprochen. Der Haupttäter habe vor und während der Missbrauchstaten unter Führungsaufsicht gestanden, die führungsaufsichtsrechtliche Weisung, zu Kindern keinen unbeaufsichtigten Kontakt aufzunehmen, aber nicht befolgt. Auch eine im Zeitraum der Missbrauchstaten erfolgte Verurteilung des Haupttäters wegen Verstoßes gegen das im Rahmen der Führungsaufsicht erteilte Kontaktverbot mit Kindern habe ihn von weiteren Missbrauchshandlungen nicht abgehalten. Dieser Fall zeige beispielhaft, so der Entwurf, dass die bestehende Strafandrohung nicht ausreicht, um die Probandinnen und Probanden anzuhalten, die Weisungen, die zum Schutz der Allgemeinheit und vielfach von Kindern, erteilt worden sind, einzuhalten.

  • Definition des Begriffs Kindeswohl
    (hib/MWO) Mit dem Begriff des Kindeswohls setzt sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23317) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/22909) auseinander. Eine allgemeine Definition der Bundesregierung für den Begriff "Kindeswohl" gebe es nicht und sie sei von der Bundesregierung auch nicht geplant, heißt es darin. Der unbestimmte Rechtsbegriff des "Kindeswohls" oder auch "Wohl des Kindes" sei norm- und kontextbezogen zu verstehen. Je nach Sachzusammenhang diene der Begriff der Beschreibung der Situation eines einzelnen Kindes, mehreren vergleichbar betroffenen Kindern oder von Kindern als Gruppe. Werden Kinder als Gruppe adressiert, stünden die gemeinsamen Rechte und schutzwürdigen Interessen der Kinder im Vordergrund. Demgegenüber müsse der Begriff im Familienrecht immer und im Kinder- und Jugendhilferecht häufig bezogen auf das einzelne Kind verstanden werden. Die AfD-Fraktion hatte die Bundesregierung unter Verweis auf den aktuellen Koalitionsvertrag gefragt, wie diese den Begriff des Kindeswohls definiert.

  • Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern
    (hib/MWO) Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern vorgelegt (19/23569). Der Entwurf sieht die Erweiterung des Straftatbestandes in Paragraf 235 des Strafgesetzbuches (Entziehung Minderjähriger) um die Kindesentführung vor. Das Entführen oder das rechtswidrige Sich-Bemächtigen von Kindern sollen einen Grundtatbestand mit einem Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bilden. Zudem ist eine Erweiterung des Straftatenkatalogs vorgesehen, um die Möglichkeit zu schaffen, Führungsaufsicht unbefristet zu verlängern. In der Strafprozessordnung soll eine Ergänzung gewährleisten, dass die Anordnung der Untersuchungshaft nach Kindesentführungen erleichtert wird. Im Hinblick auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern hat der Gesetzentwurf in erster Linie zum Ziel, die sich aus der bisherigen Gesetzeslage und Rechtsprechung ergebenden Lücken des strafrechtlichen Schutzes von Kindern zu schließen, wie es in der Vorlage heißt.

  • Organisierte Kriminalität
    (hib/STO) Organisierte Kriminalität (OK) in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/23439) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/23002). Danach bezogen sich die OK-Verfahren in den drei Ländern, die durch die Polizeien des Bundes und den Zoll geführt wurden, in den Jahren 2017 und 2018 auf Schleusungskriminalität, Eigentumskriminalität, Rauschgiftkriminalität und Steuer/-Zolldelikte.

  • Nichtdienstliche Daten-Abfragen bei Sicherheitsbehörden
    (hib/STO) Wegen nichtdienstlicher Abfragen in einer Datenbank sind gegen Bedienstete der Bundespolizei in 13 Fällen im laufenden Jahr und in 15 Fällen im vergangenen Jahr dienstrechtliche Maßnahmen eingeleitet worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/23400) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (190/22851) hervor. Danach wurde in neun Fällen Strafanzeige erstattet. In elf Fällen seien Disziplinarmaßnahmen oder vergleichbare arbeits- beziehungsweise personalrechtliche Sanktionen verhängt worden, während 17 weitere Disziplinarverfahren noch nicht abgeschlossen seien. Sanktionen nach dem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafrecht seien in keinem Fall verhängt worden. In zwei Fällen sei die Einstellung der Strafverfahren erfolgt. Gegen Bedienstete des Bundeskriminalamtes wurden den Angaben zufolge in zwei Fällen nichtdienstlicher Abfragen in einer Datenbank im Jahr 2019 und in einem Fall eines gescheiterten Versuchs einer solchen Abfrage im Jahr 2020 Disziplinarmaßnahmen oder vergleichbare arbeits- beziehungsweise personalrechtliche Sanktionen verhängt. Gegen Bedienstete des Zolls wurden dienstrechtliche Maßnahmen laut Vorlage in sechs Fällen nichtdienstlicher Abfragen in einer Datenbank in 2019 und zwölf solcher Fälle in 2020 eingeleitet. In einem Fall sei Strafanzeige erstattet worden. In sieben Fällen seien Disziplinarmaßnahmen oder vergleichbare arbeits- beziehungsweise personalrechtliche Sanktionen verhängt worden; sechs weitere Disziplinarverfahren seien noch nicht abgeschlossen. Ein Strafverfahren sei noch nicht abgeschlossen.  In zwei Fällen seien die Ermittlungen eingestellt oder anderweitig nicht weiterverfolgt worden. Beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wurden in einem Fall einer nichtdienstlichen Abfrage in einer Datenbank im Jahr 2019 Disziplinarmaßnahmen oder vergleichbare arbeits- beziehungsweise personalrechtliche Sanktionen verhängt, wie aus der Antwort ferner hervorgeht. Gegen Bedienstete des Bundesnachrichtendiensts sowie des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst wurden im laufenden und im vergangenen Jahr den Angaben zufolge in keinem Fall dienst- oder strafrechtliche Ermittlungen beziehungsweise Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Vorwurfs der widerrechtlichen Erhebung personenbezogener Daten zu außerdienstlichen Zwecken eingeleitet.

  • Staatsangehörigkeit bei Gewaltkriminalität
    (hib/STO) Die im vergangenen Jahr am häufigsten festgestellten Staatsangehörigkeiten nichtdeutscher Tatverdächtiger bei Gewaltdelikten sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/23520) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/22913). Danach hatten 2019 von insgesamt 64.917 nichtdeutschen Tatverdächtigen in Fällen von Gewaltkriminalität 7.935 die syrische Staatsangehörigkeit, 7.776 die türkische und 4.851 die afghanische. 3.889 Tatverdächtige hatten den Angaben zufolge die rumänische Staatsangehörigkeit und 3.803 die polnische. Die Zahl der sonstigen nichtdeutschen Tatverdächtigen lag im vergangenen Jahr laut Vorlage bei 36.663 und die Zahl aller Tatverdächtigen insgesamt im Deliktbereich "Gewaltkriminalität" bei 173.140 

  • Schutz älterer Menschen vor finanzieller Ausbeutung
    (hib/AW) Ältere Menschen werden immer öfter Opfer von finanzieller Ausbeutung und bedürfen eines erhöhten Schutzes. Dies war das einhellige Votum der Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag über einen Antrag der FDP-Fraktion (19/15254), die unter anderem eine wissenschaftliche Erforschung dieser Form der Ausbeutung und ihre finanziellen, psychischen und gesellschaftlichen Auswirkungen fordert. Dazu zählen beispielsweise Betrügereien bei Haustürgeschäften und Kaffeefahrten oder der sogenannte Enkeltrick, bei dem sich die Täter als nahe Verwandte ausgeben und nach Bargeld oder Wertgegenständen fragen. 

  • KI-Enquete beschließt Abschlussbericht
    (hib/SCR) Nach knapp über zweijähriger Arbeit hat die Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz (KI) am Montagnachmittag ihren Abschlussbericht beschlossen. Die Vorlage wurde mit großer Mehrheit angenommen. Die Vertreterinnen der Fraktion Die Linke hatten getrennte Abstimmung der Kapitel zu den Themen Ethik beziehungsweise Wirtschaft beantragt. Die beiden Vertreterinnen der Linken stimmten jeweils zusammen mit einem sachverständigen Mitglied gegen die beiden Kapitel bei Enthaltung eines weiteren sachverständigen Mitglieds und Zustimmung aller anderen Kommissionsmitglieder gegen die beiden Teile des Abschlussberichts. Den übrigen Teilen des Berichtes stimmten bei Enthaltung der beiden Linken-Vertreterinnen und eines sachverständigen Mitglieds alle übrigen Mitglieder zu. Der mit Anlagen mehr als 800 Seiten starke Bericht enthält Sondervoten aller Fraktionen zu einzelnen Punkten des Berichtes. Der Bericht soll am Mittwoch an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) übergeben werden. Der Bundestag hatte die Enquete-Kommission "Künstliche Intelligenz - Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale" am 28. Juni 2018 auf Antrag von Union, SPD, FDP und Die Linke (19/2978) eingesetzt. Der Kommission, die sich am 27. September 2018 konstituiert hatte, gehörten 19 Abgeordnete des Bundestages und 19 sachverständige Mitglieder an.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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