16.01.2021

Präventionspolitik (125)

Weitere News
zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Deutsche und nichtdeutsche Tatverdächtige im Jahr 2019
    (hib/STO) Bei den im Jahr 2019 insgesamt begangenen Straftaten mit Ausnahme von Verstößen gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und des Freizügigkeitsgesetz/EU sind laut Bundesregierung fast 70 Prozent der insgesamt knapp 1,9 Millionen Tatverdächtigen Deutsche gewesen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/24872) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/24315) weiter hervorgeht, entfielen sieben Prozent der Tatverdächtigen auf den Bereich "Asylbewerber, Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge, Duldung" sowie 23,5 Prozent auf nichtdeutsche Tatverdächtige mit "sonstigem Aufenthaltsanlass".

  • Reines Cannabidiol kein Betäubungsmittel
    (hib/PK) Cannabidiol (CBD) zeigt nach Einschätzung der Bundesregierung als Reinstoff kein drogenrelevantes Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial. Folglich sei reines CBD kein Betäubungsmittel, heißt es in der Antwort (19/25634) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25189) der FDP-Fraktion. Werde CBD aus der Hanfpflanze gewonnen, könne der Extrakt weitere Substanzen enthalten, darunter Tetrahydrocannabinol (THC). Extrakte aus den Blüten und Fruchtständen der Hanfpflanze fielen nach der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geäußerten Auffassung unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

  • Corona-Tote in zwei Kategorien erfasst
    (hib/PK) Das Robert-Koch-Institut (RKI) erfasst nach Angaben der Bundesregierung alle Patienten, die an und mit dem Coronavirus verstorben sind. Das Risiko, an Covid-19 zu sterben, sei für Patienten mit Vorerkrankungen höher. Daher könne es in der Praxis schwierig sein, zu entscheiden, inwieweit die Corona-Infektion direkt zum Tod beigetragen habe, heißt es in der Antwort (19/25653) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25238) der AfD-Fraktion. Registriert würden somit Patienten, die unmittelbar an der Erkrankung verstorben seien (gestorben an) sowie solche mit Vorerkrankungen, die mit dem Virus infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lasse, was die Todesursache gewesen sei (gestorben mit). Es liege im Ermessen des lokalen Gesundheitsamtes, ob ein Fall als "verstorben an" oder "verstorben mit" an das RKI übermittelt werde. Bei einem Großteil der übermittelten Fälle werde "verstorben an der gemeldeten Krankheit" angegeben.

  • Expertenstreit um Novellierung des Jugendmedienschutzes
    (hib/HAU) Die von der Bundesregierung geplante Änderung des Jugendschutzgesetzes (19/24909) stößt bei Sachverständigen teils auf Zustimmung, teils auf Ablehnung. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montagnachmittag deutlich. Ziel der Novelle ist es, den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und in den sozialen Medien zu verbessern. Dazu sollen die Anbieter von Internetdiensten verpflichtet werden, Vorkehrungen zu treffen, damit Kinder und Jugendliche vor sogenannten Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexueller Belästigung, Tracking oder Kostenfallen geschützt werden. Vorgesehen sind zudem einfache Melde- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche. Zur Durchsetzung der Auflagen sieht die Gesetzesvorlage hohe Bußgelder bei Verstößen auch gegen Anbieter im Ausland vor. Darüber hinaus sollen die Alterskennzeichnungen für Computerspiele und Filme vereinheitlicht und so geändert werden, dass sie Eltern, Fachkräften und den Kinder und Jugendlichen selbst eine nachvollziehbare Orientierung bieten.

  • Keine Richtlinien zur Nutzung Sozialer Medien
    (hib/LBR) Innerhalb der Bundesregierung gibt es keine gesonderten Richtlinien zur Nutzung von Sozialen Medien im Allgemeinen und zum Verhalten von Ministern und Staatssekretären auf den Plattformen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/24981) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/24565). Die Ministerien und Bundesbehörden entscheiden "eigenverantwortlich anhand eigener Kriterien, welche Beiträge und Inhalte sie teilen", schreibt die Regierung. Es sei derzeit nicht geplant, diesbezüglich Leitlinien zu erarbeiten. Grundsätzlich werde durch "die bloße Nennung des Amtes in der jeweiligen Bezeichnung" der Account vom Amtsinhaber nicht automatisch zu einem offiziellen Angebot des jeweiligen Ressorts.

  • Strafrechtlicher Schutz des unbaren Zahlungsverkehrs
    (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (19/25631) zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln vorgelegt. Entsprechend der Zielsetzung der Richtlinie diene der Entwurf einer Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des unbaren Zahlungsverkehrs, heißt es in der Vorlage. Die Richtlinie (EU) 2019/713 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 enthält dem Entwurf zufolge Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und Strafen zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln. Sie sei am 30. Mai 2019 in Kraft getreten und bis zum 31. Mai 2021 in nationales Recht umzusetzen. Das geltende deutsche Recht entspreche bereits weitgehend den Vorgaben der Richtlinie, heißt es weiter in dem Entwurf. Die noch erforderlichen gesetzgeberischen Anpassungen sollen insbesondere durch Erweiterung der Straftatbestände der Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln und des Computerbetrugs sowie durch Schaffung eines Straftatbestands der Vorbereitung des Diebstahls oder der Unterschlagung von Zahlungskarten, Schecks, Wechseln und anderen körperlichen unbaren Zahlungsinstrumenten erfolgen.

  • Definition Digitaler Souveränität
    (hib/STO) Die Definition "Digitaler Souveränität" ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/24896) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/24351). Wie die Bundesregierung darin ausführt, wurden mit einem Beschluss des IT-Rats vom 24. März 2020 und einem Beschluss des IT-Planungsrats vom 4. Mai 2020 Eckpunkte zur Stärkung der Digitalen Souveränität der Öffentlichen Verwaltung beschlossen. Darin werde Digitale Souveränität definiert als "die Fähigkeiten und Möglichkeiten von Individuen und Institutionen, ihre Rolle(n) in der digitalen Welt selbstständig, selbstbestimmt und sicher ausüben zu können".

  • Analysen und Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages:

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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