20.02.2021

Präventionspolitik (130)

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Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Bestmögliche Bekämpfung der Clankriminalität
    (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für die bestmögliche Bekämpfung der Clankriminalität ein. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition mit der Forderung nach Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts, damit kriminellen Clan-Mitgliedern die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden kann, wenn sie noch eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen, "als Material" dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zu überweisen, "soweit es um die bestmögliche Bekämpfung der Clankriminalität geht" sowie das Petitionsverfahren "im Übrigen abzuschließen". AfD-, Linken- und Grünen-Fraktion stimmten dagegen. Die AfD-Fraktion plädierte für das höhere Überweisungsvotum "zur Erwägung" - ohne die angeführte Einschränkung. Die Petenten führen zur Begründung ihres Anliegens unter anderem an, dass die Clankriminalität zwar nicht unbedingt weiter zunehme, jedoch brutaler werde und daher seit einiger Zeit verstärkt in den Fokus der Medienberichterstattung rücke. Kriminelle Clans fänden sich in Großstädten wie Berlin und seien dort mit einer hohen Anzahl an Mitgliedern vertreten, die den deutschen Staat und seine Rechtsordnung ablehnten. Die Innenministerkonferenz der Länder (IMK) beabsichtige, kriminellen Clan-Mitgliedern die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn sie noch eine zweite Staatsbürgerschaft hätten, heißt es in der Petition weiter. Damit sei eine Möglichkeit gegeben, im Anschluss die Ausweisung von kriminellen Clan-Mitgliedern zu betreiben. Der Petitionsausschuss verweist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung auf eine Prüfbitte der IMK an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), ob Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, die an organisierter Kriminalität nachweisbar mitwirken, die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren können. Nach Auffassung des BMI begegnet der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit von "Clanmitgliedern", die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, aber verfassungsrechtlichen Bedenken, heißt es in der Vorlage. Zum einen stünde eine solche Regelung mit den grundgesetzlichen Anforderungen des Artikels 16 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz in Konflikt, welcher vorsieht, dass der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gegen den Willen des Betroffenen nur aufgrund eines "hinreichend bestimmten Gesetzes erfolgen darf und nur für den Fall, dass der Betroffene hierdurch nicht staatenlos wird". Mögliche Verlusttatbestände müssten daher die vom Betroffenen zu erwartenden Handlungspflichten klar normieren und das Verhältnismäßigkeitsprinzip wahren. Grundsätzlich könne ein strafbares Fehlverhalten allein keinen Staatsangehörigkeitsverlust rechtfertigen. Weiter wird in der Beschlussempfehlung darauf hingewiesen, dass die Aufnahme von Clankriminalität als Verlusttatbestand in das Staatsangehörigkeitsgesetz auch gegen das Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit sowie europäisches Primärrecht verstoßen würde, da auch hier der mit der Staatsangehörigkeit einhergehende Verlust der Unionsbürgerschaft im Falle der Begehung allgemeiner Straftaten nicht hingenommen werden könne. "Auch hierfür bedarf es eines Verhaltens, das den wesentlichen Interessen des Vertragsstaates in schwerwiegender Weise abträglich ist", wird mitgeteilt. Dies sei bei der Clankriminalität nicht gegeben. Der Petitionsausschuss macht jedoch darauf aufmerksam, dass sich der Deutsche Bundestag mit der Problematik der Bekämpfung der Clankriminalität intensiv befasse und verweist auf entsprechende Anträge. Der Ausschuss setze sich im Sinne der Durchsetzung des Rechtsstaats für eine effektivere Bekämpfung der Clankriminalität ein und begrüße diesbezüglich die bereits ergriffenen Maßnahmen von Bund und Ländern zur Eindämmung der Clankriminalität, heißt es in der Vorlage.

  • Bericht zu Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit
    (hib/STO) Der Vorschlag, das Konzept "Migrationshintergrund" im Rahmen der amtlichen Statistik "klarer und zugleich enger" zu definieren und statt von "Personen mit Migrationshintergrund" künftig von "Eingewanderten und ihren (direkten) Nachkommen" zu sprechen, ist eine der "Kernbotschaften" des als Unterrichtung (19/26665) vorliegenden "Berichts der Fachkommission der Bundesregierung zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit". Darin plädiert die Kommission dafür, im Rahmen des Mikrozensus künftig Menschen, die entweder selbst oder deren Elternteile beide seit 1950 in das Bundesgebiet eingewandert sind, wie bisher mit den Kategorien "mit und ohne eigene Migrationserfahrung" getrennt auszuweisen, jedoch den zusammenfassenden Begriff "Migrationshintergrund" nicht mehr zu verwenden, "um Stigmatisierung zu vermeiden". "Sofern beide Gruppen gemeint sind, wird als zusammenfassende Bezeichnung stattdessen ‚Eingewanderte und ihre (direkten) Nachkommen‘ vorgeschlagen", heißt es in der fast 280 Seiten umfassenden Vorlage weiter. Als das in Europa "mit Abstand wichtigste Zielland für Migration" sei die Bundesrepublik de facto ein Einwanderungsland, konstatieren die Autoren zu Beginn des Berichts. Der Anteil der Eingewanderten und ihrer Nachkommen an der Bevölkerung in Deutschland werde in den nächsten Jahrzehnten weiter steigen. Wenn die Integration in den Bildungs- und Arbeitsmarkt gelinge, könnten sich daraus erhebliche wirtschaftliche Gewinne und auch fiskalische Erträge für den Sozialstaat ergeben; auch könnten offene Gesellschaften von steigender kultureller und sozialer Vielfalt profitieren. Dabei sei Integration ein "Prozess, der die Gesellschaft als ganze" betreffe und daher die Anstrengungen aller brauche. Zugleich sei Integration eine Daueraufgabe, die nur gelingen könne, "wenn Teilhabe auch verbunden ist mit der Pflicht, die Solidargemeinschaft aktiv mitzutragen". Integration bedeute "Teilhabe, Repräsentanz und Anerkennung", schreibt die Kommission weiter und plädiert dafür, die "Öffnung staatlicher Institutionen zu forcieren, die sich an der gesellschaftlichen Diversität orientiert", da staatliches Handeln eine Signalwirkung für die Gesamtgesellschaft habe. Zudem müsse der rechtliche und praktische Schutz vor Diskriminierung verbessert werden. 

  • Evaluierung von Änderungen des Strafgesetzbuches
    (hib/MWO) Über den Evaluierungsbericht zur Neufassung des Paragrafen 238 des Strafgesetzbuches (StGB) durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen vom 1. März 2017 informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (19/26515). Dabei war eine Umgestaltung des Absatz 1 des Paragrafen von einem Erfolgs- in ein potentielles Gefährdungsdelikt erfolgt. Danach genügt es, dass die Handlungen des Täters dazu geeignet sind, die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen. Eine Evaluierung des geänderten Paragrafen war nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen. Im Ergebnis sind laut Bericht zwar eine Erleichterung der Anwendung des Paragrafen 238 StGB und damit auch eine Verbesserung des Opferschutzes aufgrund der Änderungen festzustellen. Nach wie vor bestünden aber erhebliche praktische Probleme bei der Bekämpfung von Nachstellungen. Diese seien vielschichtig und zu einem erheblichen Teil allein tatsächlicher Natur und daher gesetzgeberisch nicht lösbar, etwa ein häufig zu beobachtendes inkonstantes Kooperations- beziehungsweise Aussageverhalten von Opfern im Zusammenhang mit Trennungen und anschließenden Versöhnungen. Gleichwohl gebe das Ergebnis Anlass zur Prüfung gesetzgeberischer Verbesserungsmöglichkeiten, so im Hinblick auf den Begriff "beharrlich" in Paragraf 238 Absatz 1 StGB.

  • Versendung von Stillen SMS
    (hib/STO) Die Versendung sogenannter Stiller SMS an Mobiltelefone etwa zum Erforschen des Standortes ihrer Besitzer ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/26424) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25576). Danach sind im Jahr 2020 durch das Bundeskriminalamt 44.444 "Stille SMS" versandt worden, davon 7.510 im ersten und 36.934 in zweiten Halbjahr. Die Bundespolizei hat den Angaben zufolge vergangenes Jahr 101.117 "Stille SMS" versandt, davon 55.278 in der ersten Jahreshälfte und 45.839 in der zweiten.

  • Analysen und Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages:

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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