Präventionspolitik (144)
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zu dem Thema
Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:
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Überwiegend Zustimmung zu Stalking-Gesetzentwurf
(hib/MWO) Der effektiveren Bekämpfung von Nachstellungen und besseren Erfassung des Cyberstalkings soll ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/28679, 19/29639) dienen, der am 19.05.2021 Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz war. In der Sitzung begrüßten die meisten Sachverständigen den Entwurf, sprachen sich in ihren schriftlichen Stellungnahmen und Eingangsstatements aber gleichzeitig für Nachbesserungen aus. In der Vorlage heißt es, dass die bisherige Fassung des Paragrafen 238 des Strafgesetzbuches (Nachstellung) die Strafverfolgungspraxis noch immer vor Probleme stelle. So bereite zum einen das Tatbestandsmerkmal "beharrlich" gerade auch aufgrund der parallelen Existenz weiterer unbestimmter Tatbestandsmerkmale erhebliche Schwierigkeiten. Ähnliches gelte für das Merkmal "schwerwiegend", das sich auf die potenzielle Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers beziehe und das insgesamt zu hohe Anforderungen an ein strafbares Verhalten stelle. Gesetzlicher Anpassungsbedarf bestehe auch aufgrund des technischen Fortschritts und der damit einhergehenden Zunahme des Cyberstalkings. -
Finanzielle Situation von Kindern und Jugendlichen
(hib/JS) Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Entwicklung des Vermögens von Kindern und Jugendlichen vor. Das schreibt sie in der Antwort (19/29334) auf eine Kleine Anfrage (19/28283) der FDP-Fraktion. Auf die Frage nach der finanziellen und wirtschaftlichen Situation von Kindern und Jugendlichen verweist die Bundesregierung auf Studien des Deutschen Jugendinstituts, des Instituts für Jugendforschung und auf die "MetallRente Studie 'Jugend, Vorsorge, Finanzen 2019'". Außerdem gibt sie eine tabellarische Übersicht über verschiedene Projekte der Bundeszentrale für politische Bildung zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkompetenz von Kindern und Jugendlichen. -
Armut und Reichtum in Deutschland
(hib/CHE) Knapp 30 Jahre nach der Wiedervereinigung gibt es immer noch deutliche Unterschiede in der Einkommensverteilung bei Ost- und Westdeutschen. Das geht aus dem Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hervor, der nun als Unterrichtung (19/29815) vorliegt. Die Einkommen betrugen demnach im Jahr 2016 im Mittel 19.489 Euro in Ostdeutschland und 23.395 Euro in Westdeutschland. Damit erhöhte sich der Abstand der Nettoäquivalenzeinkommen zwischen Ost und West von 2.480 Euro im Jahr 2006 auf zuletzt 3.906 Euro im Jahr 2016. Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, geht das niedrigere Einkommensniveau in Ostdeutschland mit einer höheren Armutsrisikoquote einher. Diese lag dort im Jahr 2016 bei knapp 23 Prozent und im Westen bei knapp 15 Prozent. Gegenüber 2006 ist das ein deutlicher Anstieg von vier Prozent in Ostdeutschland und rund zwei Prozent in Westdeutschland. Die gesamtdeutsche Armutsrisikoquote lag bei 16,6 Prozent. Der Bericht stellt fest, dass das Vermögen deutlich ungleicher verteilt ist als das Einkommen. Hier hat der Gini-Koeffizient etwa 0,71 (Nettovermögen der Haushalte) beziehungsweise 0,78 (individuelle Nettovermögen) betragen. Der Gini-Koeffizient gibt den Grad der Gleich- oder Ungleichverteilung zwischen den Werten 0 (vollständige Gleichverteilung) und 1 (eine Person besitzt alles, alle anderen nichts) an. Haushalte in der oberen Hälfte der Verteilung besaßen demnach etwa 97,5 Prozent, Personen in der oberen Hälfte der Verteilung etwa 99,5 Prozent des Gesamtvermögens. Die zehn Prozent der Bevölkerung mit den geringsten Vermögen hatten ein negatives Vermögen, also mehr Schulden als Vermögensbestände, weitere Teile der Bevölkerung hatten kein Vermögen, aber auch keine Schulden. -
Auswirkungen des Klimawandels auf Menschenrechte erörtert
(hib/SAS) Der Klimawandel gefährdet Gesundheit und Leben von Menschen. Er stellt aber auch ihren menschenrechtlich begründeten Anspruch unter anderem auf Zugang zu Wasser, Nahrung oder Wohnung infrage, darin stimmten die Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zum Thema "Menschenrechte und Klimakrise" am 19.05.2021 überein. -
Ausbau einer familienfreundlichen Infrastruktur angemahnt
(hib/AW) Zeit, Geld und Infrastruktur sind die entscheidenden Stellschrauben für eine erfolgreiche Familienpolitik. Dies war der einhellige Tenor in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am 17.05.2021 über den Neunten Familienbericht (19/27200). -
Größerer Stellenwert der politischen Bildung angemahnt
(hib/AW) Der politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen muss deutlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Dies war das einhellige Votum in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den 16. Kinder- und Jugendbericht (19/24200) am 17.05.2021. Die geladenen Sachverständigen mahnten zudem, dass politische Bildung nicht neutral sein könne, sondern sich an der demokratischen Ordnung und ihren Werten orientieren müsse. -
Übereinkommen zu Sicherheit bei Sportveranstaltungen
(hib/STO) Das Übereinkommen des Europarats vom 3. Juli 2016 "über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen" zielt laut Bundesregierung darauf ab, den Zuschauern von Sportveranstaltungen ein sicheres und einladendes Umfeld in und um Stadien zu garantieren. So sollten mit der Konvention für die Vertragsstaaten einheitliche Standards geschaffen werden, die sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung solcher Veranstaltungen gelten, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/29502) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke(19/28944). Sowohl die Sicherheitsbehörden als auch die privaten Beteiligten seien angehalten, die Zusammenarbeit untereinander einzuleiten oder zu intensivieren. -
Experten uneins über härtere Bestrafung von Tierquälerei
(hib/SAS) Zuspruch aber auch Kritik hat der Vorstoß der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine härtere Bestrafung von Tierquälerei ausgelöst. In einer Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft begrüßte ein Teil der Sachverständigen am 17.05.2021 den von der Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Tierschutzgesetzes (19/27752) als wichtigen Schritt, um Lücken im Tierschutzstrafrecht zu schließen. Andere zweifelten jedoch den praktischen Nutzen an und verwiesen auf strukturelle Ursachen für bestehende Defizite.
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