13.06.2021

Präventionspolitik (147)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Sport
    (hib/HAU) Sowohl die olympischen Verbände, der Deutsche Behindertensportverband, die Verbände mit besonderen Aufgaben als auch die Verbände des nicht-olympischen Sports haben laut Bundesregierung die Eigenerklärung zur Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Sport fristgerecht abgegeben. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/30108) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/28986) hervor. Die Frist zur Umsetzung aller in der Eigenerklärung vorgesehenen Maßnahmen endete am 31. Mai 2021, heißt es weiter. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) werde nach Auswertung der Umsetzungsberichte der Verbände und Olympiastützpunkte darüber entscheiden, wie und durch wen die regelmäßige Kontrolle der Umsetzung aller Maßnahmen der Eigenerklärung durchgeführt wird. Voraussichtlich, so heißt es weiter, werde eine Kontrolle durch das Bundesverwaltungsamt erfolgen. Im Einzelnen sehe die Eigenerklärung eine Reihe von Maßnahmen vor. So mussten den Angaben zufolge die Verbände und Olympiastützpunkte bis Jahresende 2019 eine oder einen Beauftragten für Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt öffentlich benennen. Bis Ende 2020 mussten sie Regeln zur Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis für haupt- und ehrenamtliches Personal, das ein besonderes Näheverhältnis zu Sportlerinnen und Sportlern hat, aufstellen, Ehrenkodizes als Bestandteil der Arbeits-, Dienst- und Beschäftigungsverträge einführen sowie Fort- und Weiterbildungskonzepte zur Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema sexualisierte Gewalt erstellen. Die Spitzensportverbände und Olympiastützpunkte waren weiterhin aufgefordert, bis zum 31. Mai 2021 Satzungsregelungen anzupassen sowie Verhaltensregeln, Interventionspläne und Sanktionsmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, heißt es in der Antwort.

  • Bundesregierung: Keine Anreize für Schmuggel
    (hib/AB) Die Bundesregierung sieht kein Risiko, dass durch die geplante Veränderung der Besteuerung von Tabakwaren und neuartigen Produkten Anreize für die organisierte Kriminalität zum Schmuggel entstehen oder verstärkt werden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/30140) auf eine Kleine Anfrage (19/29547) der FDP-Fraktion hervor. Der Zollfahndungsdienst sei sowohl national als auch international gut aufgestellt, um den Tabakschmuggel in größeren Mengen wirkungsvoll zu bekämpfen, schreibt die Bundesregierung. Der deutsche Zoll sei personell gut aufgestellt und geübt im Umgang mit der Einführung von neuen Verbrauchssteuern. Mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts plant die Bundesregierung, die Besteuerung von herkömmlichen Tabakwaren wie Zigaretten zu erhöhen und auf neue Produkte wie nikotinhaltige Substanzen für E-Zigaretten auszuweiten.

  • Experten: Digitalisierung der Polizeiarbeit ist notwendig
    (hib/HAU) Eine stärkere Digitalisierung der Polizeiarbeit ist notwendig, muss aber auf Akzeptanz bei den Polizeikräften in Bund und Ländern stoßen und birgt gleichwohl auch Risiken in sich. Diese Einschätzungen äußerten die zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat am Montag geladenen Sachverständigen. Grundlage der Anhörung war ein Antrag der FDP-Fraktion (19/27172), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, mit den Landesregierungen einen "Digitalpakt für die Polizei" auszuarbeiten, der die Entwicklung gemeinsamer Polizei-IT regelt. Zugleich soll eine sichere und kontrollierbare behördenübergreifende Kommunikation durch einen einheitlichen Messengerstandard ermöglicht werden. Auch soll die Regierung der Vorlage zufolge die Sicherheitsbehörden des Bundes zügig und flächendeckend mit mobilen Endgeräten ausstatten, die Zugriff auf alle dienstlich benötigten Systeme gewährleisten, und die Fahrzeuge dieser Behörden mit Computer und Internetverbindung zur einsatztaktischen Aufgabenerfüllung versehen.

  • Vorschläge für Korrekturen in der Grundsicherung
    (hib/CHE) Für Reformen im System der Grundsicherung für Arbeitssuchende hat sich eine Mehrheit der Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales ausgesprochen. Auf der Tagesordnung der Sitzung am Montag standen mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen: So fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/29742) die Einführung von Bagatellgrenzen bei Rückforderungen; die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/29768) einen 25-Prozent-Freibetrag für Rentner. Von der Fraktion Die Linke standen zwei Anträge zur Debatte: für eine sanktionsfreie Mindestsicherung (19/29439) und die Verhinderung von Grundsicherungskürzungen bei Rentnern (19/24454). Die Grünen plädieren in einem Antrag (19/25706) dafür, Hartz IV durch eine Garantiesicherung zu ersetzen. In ihren schriftlichen Stellungnahmen machten die eingeladenen Verbände an ganz unterschiedlichen Punkten Änderungsbedarf in der Grundsicherung aus: So fordert der Deutsche Caritasverband e. V. unter anderem einen Paradigmenwechsel in der Grundsicherung, der das "Fördern" deutlich markanter ins Zentrum rückt. Integrationserfolge dürften nicht länger durch die Drohungen mit Verwaltungsakten und einem starren Sanktionsregime behindert werden.

  • Geplante Steuer auf Online-Glücksspiel entzweit Gutachter
    (hib/PST) Ein Gesetzentwurf mit dem Ziel, Online-Glücksspiel effektiv zu besteuern, ist bei einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss sehr unterschiedlich bewertet worden. Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und zur Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetzes (19/28400) vor dem Hintergrund eingebracht, dass nach dem Glücksspiel-Staatsvertrag 2021 der Länder Onlinepoker und virtuelles Automatenspiel im Juli legal werden. Anders als beim herkömmlichen Glücksspiel, wo der Teil der Einnahmen, der nicht wieder als Gewinn ausgeschüttet wird, mit rund 25 Prozent besteuert wird, sollen beim anders strukturierten Online-Glücksspiel sämtliche Einnahmen pauschal mit 5,3 Prozent besteuert werden.

  • 14.314 Petitionen erreichten den Ausschuss im Jahr 2020
    (hib/HAU) Im Jahr 2020 sind 14.314 Petitionen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht worden. Das geht aus dem Jahresbericht zur Tätigkeit des Ausschusses im Jahr 2020 (19/29900) hervor, den der Bundestag am Mittwoch berät. Danach hat sich die Gesamtzahl der Petitionen im Vergleich zum Vorjahr um 785 erhöht. Bei 252 Werktagen, so heißt es in dem Bericht, ergebe sich ein täglicher Durchschnitt von etwa 57 Zuschriften. 6.358 und damit etwa 44 Prozent davon seien auf elektronischem Wege, also als Web-Formular über www.bundestag.de eingegangen. "Mit mittlerweile 3,7 Millionen registrierten Nutzern ist das Petitionsportal des Ausschusses nach wie vor das mit Abstand erfolgreichste Internetangebot des Deutschen Bundestages", schreibt der Petitionsausschuss. Es biete die Möglichkeit, dem Ausschuss Petitionen mit oder ohne Bitte um Veröffentlichung auf einfachem elektronischem Weg zu übermitteln sowie veröffentlichte Petitionen online zu unterstützen und zu diskutieren. Im Berichtszeitraum haben sich der Vorlage zufolge 547.283 Nutzer auf dem Portal des Petitionsausschusses neu registriert (2019: 851.025), um eine Petition einzureichen, im Petitionsforum zu diskutieren oder bestimmte Petitionen durch eine Mitzeichnung zu unterstützen. Zu den 890 im Internet veröffentlichten Petitionen im Jahr 2020 seien etwas mehr als 950.000 elektronische Mitzeichnungen registriert worden. Neben den grundsätzlichen Anliegen, die über das Internet oder per Post an den Ausschuss herangetragen wurden, habe sich der Petitionsausschuss ebenso mit großem Engagement den Sorgen und Nöten der Bürger gewidmet, die den Ausschuss im Einzelfall um Unterstützung baten. "Die Bearbeitung solcher persönlichen Anliegen machte für den Ausschuss mit rund 57 Prozent auch im Jahr 2020 wieder mehr als die Hälfte seiner Arbeit aus", schreiben die Abgeordneten. Laut dem Tätigkeitsbericht fanden im Jahr 2020 26 Sitzungen des Petitionsausschusses statt. In den Sitzungen seien insgesamt 727 Petitionen zur Einzelberatung aufgerufen worden. Fünfmal habe der Ausschuss im vergangenen Jahr öffentlich getagt und dabei 14 Eingaben beraten. Der Vorlage zufolge ging es unter anderem um den Stopp der humanitären Krise in Hongkong, das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die CO2-Kennzeichnung von Lebensmitteln und die Corona-Soforthilfen für Selbständige.

  • Experten für Reform der Notfallversorgung
    (hib/PK) Gesundheitsexperten befürworten eine organisatorische Neuordnung der Notfallversorgung. Das jetzige System wird als nicht effizient genug angesehen. Gefordert werden bundesweit klare Zuständigkeiten und eine sektorenübergreifende Versorgung, wie am Mittwoch anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages über Anträge von Grünen und FDP deutlich wurde. Die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen. Die FDP-Fraktion kritisiert in ihrem Antrag (19/16037), dass in Deutschland mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst, den Notaufnahmen in Kliniken und dem Rettungsdienst gleich drei Versorgungsbereiche an der Notfallversorgung beteiligt seien. Die FDP fordert Integrierte Notfallleitstellen (INL), die eine Lotsenfunktion übernehmen sollten. Integrierte Notfallzentren (INZ) sollten als Einrichtungen der medizinischen Notfallversorgung geschaffen werden. Auch die Grünen-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/5909) eine Reform der Notfallversorgung, die über die bestehenden ambulanten und stationären Sektoren hinweg koordiniert werden sollte. In integrierten Leitstellen sollte mittels standardisierter Ersteinschätzung das passende Hilfsangebot gefunden werden.

  • Veröffentlichungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages:

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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