02.10.2021

Präventionspolitik (162)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestrag:

  • Zusammenhang zwischen Klimawandel und Extremwetter
    (hib/CHB) Der Zusammenhang zwischen durch den Menschen verursachtem Klimawandel und zunehmenden Extremwetterereignissen ist nach Ansicht der Bundesregierung wissenschaftlich überzeugend dargelegt. Der jüngste Sachstandsbericht des Weltklimarats (IPCC) bestärke die Bundesregierung darin, weiter ambitionierten Klimaschutz zu betreiben, heißt es in der Antwort (19/32386) auf eine Kleine Anfrage (19/32030) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Allerdings ließen sich aufgrund der vorhandenen Daten keine statistisch belastbaren Rückschlüsse auf eine Veränderung der Anzahl extrem starker Regenfälle ziehen, heißt es in der Antwort weiter. Klimaprojektionen bis zum Ende des 21. Jahrhunderts zeigten jedoch, dass für die Zukunft auch in Deutschland damit zu rechnen sei, dass die Auftrittswahrscheinlichkeit von Starkniederschlagsereignissen zunehmen werde. In welchem Maße das Risiko von Extremniederschlägen mit jedem Zehntelgrad Erwärmung steigt, lasse sich hingegen nicht beziffern. Darüber hinaus hält es die Bundesregierung nach eigenen Angaben für erforderlich, Starkregenrisikokarten nach einheitlichen Standards zu erstellen. Im Lichte der Erkenntnisse aus der jüngsten Flutkatastrohe werde deshalb geprüft, ob mit Blick auf die Erstellung solcher Risikokarten eine Anpassung des Wasserhaushaltsgesetzes erfolgen solle.

  • Regierung begrüßt Vorschlag einer EU-Geldwäschebehörde
    (hib/PST) Die Bundesregierung begrüßt den Plan der EU-Kommission, eine europäische Geldwäschebehörde zu schaffen. Diese könne „einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU leisten“, schreibt sie in der Antwort (19/32152) auf eine Kleine Anfrage (19/31878) der FDP-Fraktion. Zur Frage, wie sie zum Vorschlag einer Barzahlungsobergrenze von 10.000 Euro steht, verweist die Bundesregierung auf die noch nicht abgeschlossene Prüfung des Legislativvorschlags und darauf, dass die Schwelle nicht für Zahlungen außerhalb gewerblicher Aktivitäten gelten soll.

  • Anträge auf Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels
    (hib/PK) Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Sterbehilfe vom 2. März 2017 sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 223 Anträge auf Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels gestellt worden. Das geht aus der Antwort (19/32360) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/32053) der FDP-Fraktion hervor. Kein Antrag ist bewilligt worden, 144 Anträge wurden abgelehnt. In 52 Fällen wurden Widersprüche zurückgewiesen, in zwei Fällen nahmen Antragsteller die Widersprüche zurück. In etlichen Fällen sind die Verfahren noch anhängig. Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass unheilbar kranken Patienten im Extremfall der Anspruch auf Medikamente zur schmerzlosen Selbsttötung nicht verwehrt werden darf. Voraussetzung ist, dass der Patient frei entscheidet und es keine zumutbare Alternative gibt. Nach Angaben der Bundesregierung unterliegt die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BfArM, verpflichtet sein kann, eine Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis eines Betäubungsmittels zum Zweck des Suizids zu erteilen, der gerichtlichen Überprüfung. Der Bundestag hatte 2015 die Sterbehilfe neu geregelt und die organisierte, geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt. Das Bundesverfassungsgericht kippte die Regelung jedoch im Februar 2020. Das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verletze das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Der entsprechende Strafrechtsparagraf 217 sei nichtig, hieß es.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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