19.12.2021

Demokratiefördergesetz ist notwendig

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Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Bundesregierung: Demokratiefördergesetz ist notwendig
    (hib/AW) Nach Ansicht der Bundesregierung gewährleistet ein Demokratiefördergesetz die „dringend notwendige“ Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen und die damit verbundene nachhaltige Absicherung der Maßnahmen im Bereich der Demokratieförderung und Extremismusprävention. Dies teilt sie in ihrer Antwort (20/144) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/58) mit. Die Bundesregierung habe am 12. Mai 2021 die Eckpunkte des vom Bundesinnen- und vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Entwurfs für ein entsprechendes Artikelgesetz beschlossen. Der Ausarbeitung des Gesetzentwurfes habe jedoch aufgrund des Endes der Legislaturperiode nicht mehr fertiggestellt und dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden können. Die Diskussion über die Aufnahme einer sogenannten Extremismusklausel oder Demokratieerklärung, um die finanzielle Förderung von extremistischen Organisationen zu verhindern, sei daher nicht abgeschlossen worden.

  • Extremistische Personenpotenziale im Jahr 2020
    (hib/STO) Über die Personenpotenziale in den Bereichen des Rechts- und des Linksextremismus sowie des Islamismus im vergangenen Jahr berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/174) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/96). Nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften lag danach im Jahr 2020 das rechtsextremistische Personenpotenzial bei 33.300, während sich das linksextremistische Personenpotenzial auf 34.300 Personen belief. Das islamistische Personenpotenzial wird in der Antwort für 2020 auf 28.715 beziffert.

  • Zahl islamfeindlicher Delikte im dritten Quartal 2021
    (hib/STO) Mit Stand vom 26. November sind dem Bundeskriminalamt im dritten Quartal 2021 laut Bundesregierung insgesamt 146 Delikte mit dem Unterthema „Islamfeindlich“ gemeldet worden. Bei diesen Delikten wurden vier Menschen leicht und einer schwer verletzt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/182) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/133) weiter hervorgeht. Danach wurde in den Fällen dieser fünf Verletzten die Tat jeweils der politisch rechts motivierten Kriminalität zugeordnet. Wie die Bundesregierung ferner ausführt, wurden zwölf Straftaten aus einer islamfeindlichen Motivation heraus gegen das Angriffsziel „Religionsstätte/Moschee“ begangen. Die genannten Zahlen haben den Angaben zufolge „vorläufigen Charakter und sind durch Nach-/Änderungsmeldungen noch teils erheblichen Veränderungen unterworfen“.

  • Förderung des Vereins Gesicht Zeigen!
    (hib/AW) Der Verein „Gesicht Zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland e. V.“ hat in den Jahren 2019 bis 2021 Fördergelder des Bundes in Höhe von rund 2,26 Millionen Euro erhalten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/170) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/97) mit. Die Fördersummen in den Jahren 2011 bis 2018 seien der Antwort der Bundesregierung (19/13949) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion vom Oktober 2019 zu entnehmen.

  • Verfahren des Generalstaatsanwalts seit 2019
    (hib/SCR) Der Generalbundesanwalt hat 2019 insgesamt 692, im Jahr darauf 601 und in diesem Jahr 398 Ermittlungsverfahren (Stand: 31. Oktober 2021) eingeleitet. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/176) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/101) hervor. Die Fraktion hatte darin nach Verfahren des Generalbundesanwalts seit dem 1. Januar 2013 gefragt. Für den Zeitraum 2013 bis 2018 verweist die Bundesregierung auf eine Antwort aus der vergangenen Wahlperiode (19/11907). Von den Ermittlungsverfahren hatten laut Antwort 2019 401 Verfahren, 2020 372 und 2021 210 einen Bezug zum islamistischen Terrorismus. Mit Bezug zum Rechtsextremismus waren es 2019 24, 2020 elf und 2021 fünf Verfahren. Einen Bezug zum Linksextremismus hatten 2019 sechs, 2020 sieben und 2021 zehn Ermittlungsverfahren. Für 2013 meldet die Bundesregierung 32 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, drei mit Bezug zum Rechtsextremismus und sieben mit Bezug zum Linksextremismus. Für die Jahre 2014 bis 2018 verweist die Bundesregierung auf die oben genannte Antwort. Von den 2019 692 eingeleiteten Verfahren hat der Generalbundesanwalt 187, von den 2020 eingeleiteten 601 Verfahren 189 und von den 2021 eingeleiteten 398 Verfahren 112 Verfahren an Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.

  • Offene Haftbefehle politisch motivierter Straftäter
    (hib/STO) Zum Stichtag 30. September 2021 sind laut Bundesregierung insgesamt 8.224 offene Haftbefehle zu 1.671 Personen mit politisch motiviertem Hintergrund im Polizeilichen Informationssystem (Inpol-Z) beziehungsweise im Schengener Informationssystem (SIS II) ausgeschrieben gewesen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/167) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/66) dazu hervorgeht, handelt es sich bei den Haftbefehlen zugrunde liegenden Delikten nicht zwingend um politisch motivierte Straftaten. Die Zuordnung der jeweiligen Person zu einem Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität erfolge „durch die datenbesitzende Stelle unter Berücksichtigung der dort vorliegenden Erkenntnisse“. Von den 8.224 nicht vollstreckten Haftbefehlen entfielen den Angaben zufolge 6.583 auf den Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - religiöse Ideologie“, 788 auf den Bereich der politisch rechts motivierten Kriminalität, 216 auf den Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - ausländische Ideologie“ und 128 auf den Bereich der politisch links motivierten Kriminalität. 19 entfielen laut Vorlage auf den Bereich „Spionage/Proliferation/Landesverrat“ und 490 auf den Bereich „Politisch motivierte Kriminalität - nicht zuzuordnen“. Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass im Vergleich zum Stichtag 31. März 2021 eine höhere Anzahl offener Haftbefehle politisch motivierter Straftäter zu verzeichnen sei. Die höhere Gesamtzahl der Haftbefehle sei insbesondere auf die höhere Anzahl offener Haftbefehle im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - religiöse Ideologie“ zurückzuführen. Ursächlich hierfür seien hauptsächlich Haftbefehle ausländischer Behörden. Zu den Fahndungen deutscher Behörden kämen 6.060 Fahndungsersuchen internationaler Behörden zur Festnahme zwecks Auslieferung hinzu, bei denen regelmäßig kein konkreter Deutschlandbezug vorliege. „Es handelt sich um Ausschreibungen von nichtdeutschen Staatsangehörigen, die sich zum weit überwiegenden Teil an Kampfhandlungen in Jihad-Gebieten beteiligt haben (sollen). Diese Personen halten sich nicht in Deutschland auf beziehungsweise es liegen keine Hinweise für einen Aufenthalt der Personen in Deutschland vor“, heißt es in der Antwort weiter.

  • 13,22 Millionen Euro für Bekämpfung von Islamismus
    (hib/AW) Der Bund hat 2020 Fördermittel von rund 13,22 Millionen Euro zur Finanzierung von Programmen und Projekten zur Bekämpfung von Islamismus aufgewendet. Zur Bekämpfung von Rechtsextremismus wurden rund 6,84 Millionen Euro und zur Bekämpfung von Linksextremismus rund 1,15 Millionen Euro an Fördergeldern vergeben. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/145) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/61) mit. Die Regierung weist darauf hin, dass viele geförderte Programme und Projekte auf die Bekämpfung von Extremismus insgesamt ausgerichtet seien und sich nicht in die Phänomenbereiche Rechts- und Linksextremismus sowie Islamismus einteilen ließen. Die Fördergelder für diese Programme und Projekte seien deshalb nicht in die genannten Summen enthalten.

  • Antiziganistische Straftaten
    (hib/STO) In den ersten neun Monaten dieses Jahres ist es in Deutschland laut Bundesregierung mit Stand vom 23. November zu insgesamt 74 antiziganistischen Straftaten gekommen. Darunter waren acht Gewaltdelikte, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/162) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/95) weiter hervorgeht. Danach stieg die Zahl der antiziganistischen Straftaten von 41 im Jahr 2017 über 63 im Folgejahr und 78 im Jahr 2019 auf 128 im vergangenen Jahr. Die Zahl der antiziganistischen Gewaltdelikte lag den Angaben zufolge nach zwei im Jahr 2017 und sieben im Jahr 2018 bei jeweils zehn in den beiden Folgejahren.

  • Politisch links motivierte Straftaten
    (hib/STO) In Deutschland sind von Anfang Juli bis Ende September dieses Jahres vorläufigen Zahlen zufolge 30 Menschen aufgrund politisch links motivierter Straftaten verletzt worden nach 70 im zweiten Quartal 2021. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/173) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/102) hervor. Danach wurden im dritten Quartal dieses Jahres mit Stand vom 31.Oktober 2.565 Straftaten verübt, die der politisch links motivierten Kriminalität zugerechnet werden, darunter 133 Gewaltdelikte. Für das vorherige Quartal waren zum Stichtag 31. Juli 1.854 politisch links motivierte Straftaten registriert worden, darunter 339 Gewalttaten. Die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen beläuft sich laut Vorlage für das dritte Quartal 2021 auf 805 und für das zweite Quartal 2021 auf 868.

  • Postdienste zum Drogentransport genutzt
    (hib/HLE) Der Zollfahndungsdienst hat seit dem 1. Februar 2020 bis zum 30. September 2021 insgesamt 9.320 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz mit Bezug zum Postverkehr geführt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/169) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/79) mit. Die Fraktion hatte wissen wollen, wie viele Verfahren im Zusammenhang mit Postsendungen wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz, das Anti-Doping-Gesetz und gegen das Waffengesetz geführt worden seien. Die Bundesregierung teilt mit, dass innerdeutsche Postsendungen nicht der zollamtlichen Überwachung unterliegen würden.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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