18.06.2022

Prüfung öffentlicher Schutzräume

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(hib/STO) Über die Prüfung öffentlicher Schutzräume berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2098) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/1600). Wie die Bundesregierung darin ausführt, verstärkt sie vor dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen russischen Überfalls auf die Ukraine und der veränderten sicherheitspolitischen Lage in Europa ihre Fähigkeiten zur Verteidigung im Rahmen der Nato und zum Schutz der Bevölkerung. Dabei stärke sie auch die zivile Verteidigung und dabei insbesondere die Fähigkeiten des Zivilschutzes.

Der Antwort zufolge beschlossen Bund und Länder 2007 vor dem Hintergrund des damaligen sicherheitspolitischen Umfelds gemeinsam, öffentliche Schutzräume nicht weiter zu erhalten, einschließlich der Anlagen, die während des Kalten Krieges für die Bundesregierung vorgehalten wurden. Die Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) führe hierzu aus, dass die flächendeckende Bereitstellung öffentlicher Schutzräume nicht realisierbar und in Anbetracht von Ereignissen mit kurzer oder fehlender Vorwarnzeit nur sehr eingeschränkt geeignet sei, ausreichende Schutzwirkung zu entfalten. 

Die aktuelle Bedrohungslage sei vor dem Hintergrund des russischen Überfalls auf die Ukraine neu zu bewerten, heißt es in der Vorlage weiter. Hierzu bedürfe es einer aktuellen Bedrohungs- und Risikoanalyse. Auf der Grundlage einer solchen Analyse könne über das weitere Vorgehen im Bereich des Zivilschutzes entschieden werden. Auch eine Einschätzung der Bundesregierung, ob eine flächendeckende Bereitstellung von öffentlichen Schutzräumen bei tagelang ununterbrochener Nutzung durch die Bevölkerung im Verteidigungsfall geeignet ist, eine ausreichende Schutzwirkung zu entfalten, könne erst nach einer Bedrohungs- und Risikoanalyse erfolgen.

Im Rahmen der Prüfung von Fähigkeiten, die der Bevölkerung einen physischen Schutz ermöglichen, wird laut Bundesregierung auch das aktuelle Rückbaukonzept für Schutzräume geprüft. In diesem Zusammenhang sei die Rückabwicklung der noch vorhandenen Schutzräume zunächst bis auf weiteres ausgesetzt worden. Der Bund, federführend die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) unter fachlicher Beratung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), führe derzeit gemeinsam mit den Ländern und Kommunen eine vollständige Bestandsaufnahme der verbliebenen öffentlichen Schutzräume in Deutschland durch. Im Anschluss an diese Bestandsaufnahme werde über das weitere Vorgehen auch mit Blick auf die aktuelle Lage entschieden.

Die Bestandsaufnahme erfolgt den Angaben zufolge aufgrund ihrer Komplexität in mehreren Stufen. Nach Auswertung der beim Bund vorliegenden Daten und Unterlagen zum Zustand und zur Ausstattung der Schutzräume erfolge eine örtliche Bestandsaufnahme (Sichtprüfung) anhand zunächst 60 ausgewählter Schutzanlagen durch die BImA und ergänzend durch Kommunen. 

Die Auswertung der Unterlagen und Sichtprüfungen haben bereits begonnen, wie die Bundesregierung ferner schreibt. Die Ergebnisse dieser Prüfungen lägen voraussichtlich im Spätsommer 2022 vor. Erst daran anschließend werde über Inhalt und Umfang der Sichtprüfung der übrigen Schutzanlagen entschieden. Über die Ausgabenhöhe für die Erhaltung, die etwaige Wiederherstellung oder den etwaigen Neubau von öffentlichen Schutzräumen in den nächsten fünf Jahren ließen sich zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen treffen. 

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