25.01.2020

Präventionspolitik (75)

Weitere News
zu dem Thema

iAktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Arzneimittelrückstände im Trinkwasser
    (hib/LBR) Im Auftrag des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) seinen Bericht über Arzneimittelrückstände in Trinkwasser und Gewässern (19/16430) vorgelegt. Hintergrund ist der seit Jahren zunehmende Verbrauch von Arzneimitteln. Ausgeschieden gelangen diese, stark verdünnt, wieder in Grundwasser und Gewässer. Dort bauen sich manche der Stoffe nur langsam ab, "können in der Umwelt akkumulieren" und über den Nahrungskreislauf oder das Trinkwasser wieder in den Körper gelangen, heißt es in dem Bericht.

  • Experten loben Wohnungslosen-Statistik
    (hab/CHE) Mit großer Zustimmung haben Experten auf den Gesetzentwurf (19/15651) der Bundesregierung zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen reagiert. Eine solche Statistik sei weithin überfällig, da bislang belastbare Daten für das gesamte Bundesgebiet fehlen, das Problem der Wohnungslosigkeit sich in den vergangenen Jahren aber verschärft habe. So lautete der Tenor in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 13.01.2020. Positiv bewertet wurde auch die vorgesehene ergänzende Berichterstattung über Personenkreise, die bisher vom Gesetz nicht erfasst werden. Auch eine Revisionsklausel, um das Gesetz entsprechend der gewonnenen Daten eventuell neu zu justieren, stieß auf positive Resonanz. Neben dem Regierungsentwurf waren auch Anträge der AfD-Fraktion (19/6064), der FDP-Fraktion (19/16036) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15783) Gegenstand der Anhörung.

  • Statistik über Wohnungslosigkeit kommt
    (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch mit großer Mehrheit der Einführung einer bundesweiten Wohnungslosen-Statistik zugestimmt. Einem entsprechenden Gesetzentwurf (19/15651) der Bundesregierung in geänderter Fassung stimmten neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auch die FDP-Fraktion und die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zu. Die AfD-Fraktion enthielt sich. Anträge der AfD-Fraktion (19/6064), der FDP-Fraktion (19/16036) und der Grünen (19/15783) wurden vom Ausschuss dagegen abgelehnt.

  • Schutz von Politikern
    (hib/MWO) Um den besseren Schutz von im öffentlichen Leben stehenden Politikerinnen und Politikern geht es in dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, den der Bundesrat vorgelegt hat (19/16401). Der Entwurf enthält unter anderem eine Ergänzung im Strafgesetzbuch, mit der eindeutig klargestellt werde, dass auch auf kommunaler Ebene und Bezirksebene tätige Politikerinnen und Politiker vor üblen Nachreden und Verleumdungen - insbesondere über soziale Medien und das Internet - geschützt werden. Sie nähmen am politischen Leben des Landes teil und seien ebenfalls von Hass-Postings, Hetze im Internet und Bedrohungen betroffen. Die Politikerinnen und Politiker - einschließlich der ehrenamtlich tätigen - bedürften eines effektiven strafrechtlichen Schutzes insbesondere gegen beleidigende und bedrohende Äußerungen in sozialen Netzwerken und über das Internet. Dies habe nicht zuletzt der Fall des getöteten Kasseler Regierungspräsidenten gezeigt. 

  • Gesetz zu antisemitischen Straftaten
    (hib/MWO) Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes (19/16399) vorgelegt, mit dem die Regelung zur Strafzumessung im Strafgesetzbuch um antisemitische Beweggründe und Ziele als ein weiteres Beispiel für menschenverachtende Tatmotivationen ergänzt wird. Hintergrund sei die Zunahme von offenem Antisemitismus, heißt es in der Vorlage. Die Zunahme antisemitischer Tendenzen spiegele sich aber nicht nur in subjektiven Wahrnehmungen wider, sie lasse sich auch objektiv belegen. So hätten antisemitische Straftaten in den vergangenen Jahren signifikant zugenommen. Ein demokratischer Rechtsstaat könne und dürfe es nicht hinnehmen, so der Entwurf, dass ein bedeutsamer Teil seiner Bevölkerung zum Angriffspunkt von Hass und Übergriffen gemacht wird. Das Strafgesetzbuch trage der gesamtgesellschaftlichen wie auch forensischen Bedeutung, die antisemitisch motivierten Taten zukommt, bislang nicht ausreichend Rechnung.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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