21.11.2020

Präventionspolitik (118)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Geldwäsche soll besser bekämpft werden
    (hib/MWO) Den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche hat die Bundesregierung vorgelegt (19/24180). Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass Geldwäsche nach wie vor ein bedeutendes Problem auf nationaler, europäischer und globaler Ebene ist. Sie schade der Integrität, Stabilität und dem Ansehen der Finanzbranche und gefährde den europäischen Binnenmarkt sowie die innere Sicherheit Deutschlands und der EU. Mit dem Gesetz soll gleichzeitig eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Frist hierfür endet am 3. Dezember 2020. Wie es in dem Entwurf heißt, tragen die effektive Verfolgung und Ahndung von Geldwäsche wesentlich zu einer erfolgreichen Bekämpfung insbesondere von organisierter Kriminalität bei. Das deutsche Recht entspreche zwar bereits weitgehend den geldwäscherechtlichen Vorgaben verschiedener internationaler Rechtsinstrumente. Allerdings solle die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche weiter verbessert und dazu auch über die internationalen Mindestvorgaben hinausgegangen werden. Die Umsetzung der Richtlinie werde daher verbunden mit einer Neufassung des Straftatbestandes, der zukünftig alle Straftaten als Geldwäschevortaten einbeziehen solle. Eine Geldwäschestrafbarkeit werde damit deutlich häufiger als bisher greifen.

  • Erarbeitung eines Musterpolizeigesetzes
    (hib/STO) Den Stand der Erarbeitung eines Musterpolizeigesetzes schildert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23914) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/23495). Danach handelt es sich bei dieser Erarbeitung "um eine sehr komplexe Materie, bei der sich die beteiligten Gremien mit einer Vielzahl an Fragestellungen zu beschäftigen haben". Wie die Bundesregierung erläutert, richtete die Innenministerkonferenz (IMK) ihren Auftrag, unter Beteiligung des Bundesinnenministeriums (BMI) ein Musterpolizeigesetz zu erarbeiten, im Juni 2017 an den Arbeitskreis Innere Sicherheit. Dieser habe den Auftrag an seinen Unterausschuss Recht und Verwaltung weitergegeben und ihn gebeten, unter Beteiligung weiterer fachspezifischer Gremien ein Musterpolizeigesetz zu erarbeiten. Für die Detailbetrachtung habe der Unterausschuss mehrere Unterarbeitsgruppen eingerichtet, die sich mit unterschiedlichen Aspekten des Musterpolizeigesetzes befassen. An der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) sei eine Geschäftsstelle zur wissenschaftlichen Begleitung, Koordinierung und Beratung des Projekts eingerichtet. Das BMI ist den Angaben zufolge an allen Unterarbeitsgruppen beteiligt und "arbeitet aktiv an der schnellstmöglichen Fertigstellung des Musterpolizeigesetzes in Zusammenarbeit mit den Ländern und der DHPol". Das Datum zum Abschluss dieses Prozesses könne derzeit noch nicht bestimmt werden. Nach jetziger Planung der Gremien sei "mit einer Einbringung der Ergebnisse in die IMK nicht vor dem Jahr 2021 (Herbst-IMK) zu rechnen", heißt es in der Vorlage weiter. Das BMI setze sich in den Gremien der IMK dafür ein, dass das Musterpolizeigesetz schnellstmöglich fertig gestellt wird.

  • Erfassung von Gewalt in Jobcentern
    (hib/CHE) Die Bundesregierung hat im Sommer dieses Jahres die Durchführung einer Studie zum Thema Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ausgeschrieben. In diesem Zusammenhang werde auch die spezifische Situation in den Jobcentern untersucht, wie die Bundesregierung in einer Antwort (19/23893) auf eine Kleine Anfrage (19/23496) der FDP-Fraktion ausführt. Die Erteilung des Zuschlags, von welcher Institution diese Studie durchgeführt werde, stehe kurz bevor, schreibt die Regierung.

  • Verurteilungen in ausgewählten Deliktsbereichen
    (hib/MWO) Zahlen zu den strafrechtlichen Verurteilungen in ausgewählten Deliktsbereichen, aufgeschlüsselt nach deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen von 2009 bis 2019 stellt die Bundesregierung in der Antwort (19/23992) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/23555) zur Verfügung. Die Angaben beruhen auf Daten des Statistischen Bundesamtes zur Strafverfolgung. Wie es in der Antwort heißt, ist ein Vergleich der tatsächlichen Kriminalitätsbelastung der nichtdeutschen Wohnbevölkerung mit der deutschen aufgrund einer Vielzahl von Faktoren nicht möglich. Weiter schreibt die Bundesregierung, die Fragesteller bezögen sich auf die Antwort auf die Kleine Anfrage "Kriminalitätsentwicklung in dem Zeitraum von 2009 bis 2019 in ausgewählten Deliktsbereichen" (19/21806), deren Beantwortung anhand von Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfolgt sei. Eine Zuordnung der Zahlen der Strafverfolgungsstatistik zu denen der PKS sei jedoch nicht möglich.

  • Informationen zur 'QAnon'-Verschwörungstheorie
    (hib/STO) Über die ",QAnon'-Verschwörungstheorie" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/24084) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/23524). Danach handelt es sich bei "QAnon" beziehungsweise "Q" "um eine Verschwörungstheorie, die in den USA entstanden ist und dort anscheinend über eine breite Anhängerschaft verfügt". Wie die Bundesregierung ferner ausführt, veröffentlichte der Urheber der "QAnon"-Theorie erstmalig im Oktober 2017 auf dem Image-board "4chan" "vermeintlich exklusive Informationen, wonach Donald Trump einen internen Krieg gegen den ,Deep State', also verborgene Eliten in hohen und höchsten Regierungsämtern und gesellschaftlichen Positionen, führe". Die Bezeichnung "Q" stamme aus der Anlehnung an die "Q Clearance", die höchste Freigabestufe für geheime Informationen des US-Energieministeriums, die der anonyme Urheber der Postings angeblich besitze. "Anon" sei wiederum die Abkürzung für Anonymous. "Beim Autor handele es sich, so die öffentlich verbreitete Darstellung, um einen hochrangigen Regierungsbeamten oder einen Kreis solcher, der darüber informieren möchte, dass Donald Trump vom US-amerikanischen Militär auserkoren sei, um einen von Geheimdiensten geführten internationalen Pädophilenring zu zerschlagen", heißt es in der Antwort weiter. An diesem Ring "seien seit Jahrzehnten zahlreiche Prominente, Banker und hochrangige Vertreter der politischen Eliten, die vor allem der Demokratischen Partei angehörten, beteiligt". Der "QAnon"-Theorie zufolge "würden Kinder entführt, in unterirdischen Lagern gefoltert und ermordet, um ein Lebenselixier aus ihnen zu gewinnen, das sogenannte ,Adrenochrom'." Bei den Veröffentlichungen von "Q" handelt es sich laut Bundesregierung in der Regel um kryptische Meldungen mit nicht allgemein gebräuchlichen Abkürzungen, die breiten Auslegungsspielraum lassen. Die Theorie finde auch im deutschsprachigen Raum Verbreitung, vor allem durch eine Vielzahl von Homepages, Blogs und YouTube-Kanälen, deren Reichweite aber weder zu quantifizieren noch zu qualifizieren sei.  Die "QAnon"-Verschwörungstheorie findet den Angaben zufolge auch in Teilen der rechtsextremistischen Szene und im Milieu der "Reichsbürger und Selbstverwalter" Resonanz. Anknüpfungspunkte für rechtsextremistische Ideologeme biete die zuweilen mit der "QAnon"-Theorie verbundene Behauptung, die handelnden Eliten des "Deep State" seien "Linke", jüdischen Glaubens oder von Juden gesteuert. Die Adernochrom-These übernehme mit der Kindermordbehauptung Elemente des mittelalterlichen religiösen Antisemitismus. Rechtsextremisten sowie "Reichsbürger und Selbstverwalter", die der "QAnon"-Theorie anhängen, werden laut Vorlage vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeit beobachtet. Die Anhänger des "QAnon"-Verschwörungsmythos seien jedoch kein Beobachtungsobjekt des BfV.

  • Vertrauensstelle der Bundespolizei
    (hib/STO) An die Vertrauensstelle der Bundespolizei haben sich seit ihrer Einrichtung im Mai 2015 laut Bundesregierung mit Stand vom 22. Oktober dieses Jahres insgesamt 403 Beschwerdeführer und Hinweisgeber gewendet. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/24032) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/23503) weiter hervorgeht, bestand bei 51 Hinweisen eine mögliche strafrechtliche Relevanz. In 16 Sachverhalten sei von der zuständigen Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren eingeleitet worden, heißt es in der Antwort weiter. Danach wurde in einem Fall nach Kenntnis der Vertrauensstelle Anklage erhoben, während sieben Verfahren noch nicht abgeschlossen sind. Jeweils zwei Strafverfahren seien in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 eingestellt worden. 2020 sei es zu "einer Verurteilung bezüglich einem Sachverhalt aus 2017" gekommen. In 27 Fällen wurde den Angaben zufolge ein disziplinarrechtliches Verfahren eingeleitet. Bei 124 Hinweisen habe sich der Verdacht auf eine Dienstpflichtverletzung nicht bestätigt. Die Vertrauensstelle ist laut Vorlage "eine Anlaufstelle für alle Angehörigen der Bundespolizei, um im Falle des Verdachts erheblicher Verfehlungen einen zusätzlichen Ansprechpartner zu finden". Sie nehme Beschwerden und Hinweise entgegen und berichte direkt dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums. Weiterhin ist sie laut Vorlage die Verbindung zu den zur Bearbeitung oder Ermittlung betrauten Organisationseinheiten und zu den hinweisgebenden Personen. "Die Vertrauensstelle verfügt über alle notwendigen dienstrechtlichen Befugnisse zur Aufklärung von Sachverhalten", führt die Bundesregierung ferner aus. Dazu listet sie in der Antwort neben der "Entgegennahme von Beschwerden und Hinweisen über Fehlverhalten von allen Angehörigen der Bundespolizei" unter anderem die Beratung des Hinweisgebers und das Erörtern der weiteren Vorgehensweise auf sowie die Übermittlung des Sachverhalts, gegebenenfalls unter Wahrung der Anonymität, an die mit der weiteren Bearbeitung oder Aufklärung betrauten Organisationseinheit oder zuständige Landespolizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft.

  • Meldestellen für antiziganistische Vorfälle
    (hib/STO) Die mögliche Einrichtung bundesweiter Meldestellen für antiziganistische Vorfälle ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/24166) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23603). Danach ist der Aufbau von bundesweiten Meldestellen, analog zu den Meldestellen für antisemitische Vorfälle, eine Forderung der Selbstorganisationen der Sinti und Roma in Deutschland. Diese Forderung sei unter anderem auch Gegenstand der Beratungen des Kabinettausschusses der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus. "Diese Beratungen sind noch nicht abgeschlossen", heißt es in der Antwort weiter.

  • Tafeln retten jährlich 265.000 Tonnen Lebensmittel
    (hib/EIS) Ziel der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung ist es, dass Lebensmittelabfälle gar nicht entstehen. Die Tafeln in Deutschland würden auch auf Grundlage von Förderung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) jährlich über 265.000 Tonnen Lebensmittel aus etwa 30.000 Lebensmittelmärkten retten, heißt es in einer Antwort (19/24081) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/32477) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darüber hinaus würden andere Organisationen und Initiativen hinzukommen, die mit Lebensmittelunternehmen zusammenarbeiten und Lebensmittel vor dem Abfall bewahren.

  • IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ist in Ressortabstimmung
    (hib/STO) Die Bundesregierung sieht als "zentrale legislative Maßnahme zur Verbesserung der IT-Sicherheit" in der laufenden Wahlperiode das geplante "IT-Sicherheitsgesetz 2.0" vor. Bei diesem Gesetz handelt es sich um die Fortschreibung des IT-Sicherheitsgesetzes aus dem Jahr 2015, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/24090) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/23552) ausführt. Danach befindet sich das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 derzeit in der Ressortabstimmung.

  • Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz
    (hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung liegt der "Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2019" (19/23825) vor. Diese Risikoanalyse befasst sich mit den Auswirkungen eines angenommenen "Erdbebens in der Niederrheinischen Bucht, insbesondere mit den Auswirkungen im Bereich der Großstadt Köln". Im Gegensatz zu anderen Gefahren wie Hochwasser, Sturzfluten und Stürmen fehle es in Deutschland "an kontinuierlicher Erfahrung im Umgang mit beziehungsweise ein grundsätzliches Bewusstsein der Gefahr Erdbeben", schreiben die Autoren. Dies mache eine theoretische Vorbereitung auf Erdbebenereignisse aufgrund plausibler seismologischer Gefährdungsszenarien und deren Risikoanalysen umso wichtiger. Solche Risikoanalysen dienen den Angaben zufolge der vorsorglichen und strukturierten Beschäftigung mit möglichen bundesrelevanten Gefahren und den bei ihrem Eintritt zu erwartenden Auswirkungen auf die Bevölkerung, ihre Lebensgrundlagen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland. "Ihre Ergebnisse sollen als Informations- und Entscheidungsgrundlage dienen und somit eine verbesserte, risiko- und bedarfsorientierte Vorsorge- und Abwehrplanung im Zivil- und Katastrophenschutz ermöglichen", heißt es in der Vorlage weiter. Danach wurden seit dem Jahr 2012 sieben weitere Risikoanalysen durchgeführt. Diese bezogen sich im Jahr 2012 auf "Extremes Schmelzhochwasser aus den Mittelgebirgen" und "Pandemie durch Virus Modi-Sars" sowie - im Jahr 2013 - "Wintersturm". Es folgten 2014 die Risikoanalyse "Sturmflut" und 2015 die Risikoanalyse "Freisetzung radioaktiver Stoffe aus einem Kernkraftwerk". 2016 befasste sich die Risikoanalyse mit einer "Freisetzung chemischer Stoffe" und .2018 mit "Dürre".

  • Digitalisierung von Schulen hat hohe Priorität
    (hib/ROL) Die Bundesregierung betont, dass die Bundesministerin für Bildung und Forschung bei den Treffen am 13. August 2020 sowie am 21. September 2020 beim Treffen zum Digitalpakt Schule "selbstverständlich" eng eingebunden gewesen war. Das schreibt sie in der Antwort (19/24033) auf eine Kleine Anfrage (19/23398) der FDP-Fraktion zu den Ergebnissen der Schulgipfel bezüglich der Digitalisierung von Schulen. Dabei geht es auch um den Umstand, dass das Bundeskanzleramt ein Treffen mit den Kultusministerinnen und Kultusministern der Länder zu bildungspolitischen Fragen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie koordiniert hat, obwohl dafür nach Ansicht der FDP-Abgeordneten originär die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek (CDU) Verantwortung trägt. Die Bundesregierung betont grundsätzlich, dass die Digitalisierung von Schulen hohe bildungs- und gesellschaftspolitische Priorität habe. Das würden insbesondere die Verabredungen und Beschlüsse der letzten Wochen zur Aufstockung des Digitalpakts Schule zeigen. Die Bundesregierung führt aus, dass nach dem schon erwähnten Gespräch von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Kultusministerinnen und Kultusministern der Länder am 13. August 2020 im Anschluss beschlossen worden sei, in Ergänzung zum Digitalpakt Schule zusätzliche 500 Millionen Euro für die Ausstattung von Lehrkräften mit digitalen Endgeräten bereitzustellen, am 21. September 2020 habe man sich auf die Handlungsstränge verständigt.

  • Ausgaben des Bundes für Forschung und Entwicklung
    (hib/ROL) Die Gesamtausgaben des Bundes für Forschung und Entwicklung sind in den Jahren 2009 bis 2019 um 57 Prozent gestiegen. Eine explorative Recherche des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) hat laut Antwort der Bundesregierung (19/24085) auf eine Kleine Anfrage (19/23178) der FDP-Fraktion ergeben, dass im Vergleich dazu die Fördermittel im Bereich der Infektionsforschung überproportional erhöht wurden, nämlich laut der vorliegenden Daten um 212 Prozent. Gleichwohl weist die Bundesregierung darauf hin, dass eine vollumfängliche Datengrundlage im Rahmen der Anfrage nicht recherchiert werden konnte. Sie betont, auch in Zukunft die Forschung und Entwicklung zu Infektionskrankheiten weiter stärken zu wollen.

  • Analysen und Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages
Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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