Verbote ausländischer Vereine
(hib/CHE) Die Bundesregierung behandelt deutsche und ausländische Vereine nach den gleichen Maßstäben, wenn es um die Frage eines möglichen Vereinsverbots geht. Das geht aus der Antwort (20/1565) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (20/1398) der Fraktion Die Linke hervor.
In der Antwort heißt es, dass von 2017 bis heute das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) als Verbotsbehörde von den erweiterten Verbotsgründen des Paragrafen 14 VereinsG (Vereinsgesetz) keinen Gebrauch gemacht habe. Ein Verbot möglicher Ausländervereine sei stets aufgrund des Vorliegens eines oder mehrerer der in Artikel 9 Absatz 2 GG angeführten Verbotsgründe erfolgt, so dass an Ausländervereine dieselben Maßstäbe wie an deutsche Vereine angelegt würden. Die Verbote durch das BMI erfolgten daher nicht explizit als Verbot eines Ausländervereins beziehungsweise als Betätigungsverbot gegenüber einem Ausländerverein.
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