Schutz von Flüchtlingen aus der Ukraine
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(hib/PK) Die Bundesregierung setzt sich nach eigenen Angaben dafür ein, Flüchtlinge aus der Ukraine, insbesondere Frauen und Kinder, vor Ausbeutung, Menschenhandel, Zwangsprostitution und sexualisierter Gewalt zu schützen. Die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die zuständigen Landespolizeistellen seien sensibilisiert und gingen entsprechenden Hinweisen konsequent nach, heißt es in der Antwort (20/1559) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/1282) der CDU-CSU-Fraktion.
Kinder und Jugendliche, die ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten Person einreisten, seien besonderen Gefahren ausgesetzt. Unbegleitete Minderjährige aus der Ukraine müssten daher vom zuständigen Jugendamt vorläufig in Obhut genommen werden. Dies gelte auch, wenn die Kinder und Jugendlichen etwa durch privat organisierte Transfers in bestimmte Regionen Deutschlands gelangt seien.
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