Gewaltdelikte mit Messern
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Die Bundespolizei hat im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit mitgeführten beziehungsweise eingesetzten Messern laut Bundesregierung 436 Gewaltdelikte erfasst nach 600 im Jahr davor. Dabei war im Jahr 2021 als Tatverdächtiger bei 240 dieser Delikte zumindest eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit beteiligt, bei 190 zumindest eine Person mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit und bei elf zumindest eine Person mit unbekannter Staatsangehörigkeit, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/1196) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/969) weiter hervorgeht.
Danach war im Jahr 2020 als Tatverdächtiger bei 225 der insgesamt 600 genannten Delikte zumindest eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit beteiligt, bei 221 zumindest eine Person mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit und bei 173 zumindest eine Person mit unbekannter Staatsangehörigkeit. Im Januar 2022 war den Angaben zufolge als Tatverdächtiger bei insgesamt 47 von der Bundespolizei im Zusammenhang mit mitgeführten beziehungsweise eingesetzten Messern erfassten Gewaltdelikten in zwölf Fällen zumindest eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit beteiligt, in 26 Fällen zumindest eine Person mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit und in neun Fällen zumindest eine Person mit unbekannter Staatsangehörigkeit.
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